Bundesrepublik hat Konvention zum Verbot langlebiger Umweltgifte ratifiziert

Die Bundesrepublik Deutschland hat bei den Vereinten Nationen in New York zwei Urkunden hinterlegt, mit denen sie internationale Vereinbarungen zum weltweiten Verbot von langlebigen Umweltgiften ratifiziert. Zum einen handelt es sich dabei um das Stockholmer Uebereinkommen vom Mai 2001, der sogenannten „POP-Konvention“, zum anderen um das Protokoll ueber persistente organische Schadstoffe (POP) zum Genfer Luftreinhalteabkommen, das Deutschland 1998 gezeichnet hat. „Deutschland gehoert zu den ersten Staaten, die das Stockholmer Uebereinkommen ratifiziert haben. Das zeigt, welchen hohen Stellenwert wir der vollstaendigen Reduzierung dieser gefaehrlichen Chemikalien beimessen“, sagte Bundesumweltminister Juergen Trittin.

Das weltweite Verbot fuer das „dreckige Dutzend“ im Rahmen der POP-Konvention, darunter fuer Dioxine und PCB, ist nach Ansicht des Ministers ein grosser Erfolg fuer den Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie ein bedeutsamer Schritt beim Aufbau eines umfassenden internationalen Chemikalienmanagements. „Mit der zuegigen Ratifizierung der Vereinbarung haben wir zugleich deutlich gemacht, dass wir es ernst meinen mit der deutschen Bewerbung um den Sitz des Konventionssekretariats“, sagte Juergen Trittin. Diese Entscheidung wird auf der 1. Vertragsstaatenkonferenz nach Inkrafttreten des Uebereinkommens getroffen, d.h. wenn 50 Ratifikationsurkunden hinterlegt wurden.

Die POP-Konvention sieht ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung von zunaechst 12 Umweltgiften vor, darunter fuer 8 Pflanzenschutzmittel wie u.a. DDT, fuer Dioxine, Furane sowie polychlorierte Biphenyle (PCB) und Hexachlorbenzol. Diese Stoffe zeichnen sich durch ihre Giftigkeit, Langlebigkeit und ihr Potenzial, sich in der Umwelt und der Nahrungskette anzureichern, aus.

Innerhalb der EU sind die Pflanzenschutzmittel unter den POPs seit langem verboten. Fuer andere Stoffe wie PCB und Dioxine gelten in Deutschland und der EU scharfe Bestimmungen und strenge Grenzwerte. Da die Entwicklungslaender nach Auffassung Trittins die Hauptlast bei der Umsetzung der Konvention tragen, muessen sie von den Industriestaaten finanziell und technisch unterstuetzt werden.

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Michael Schroeren BMU Pressedienst

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