Dosenpfand kommt ab 1. Januar 2003

Bundeskabinett hebt die für Dosen und Einwegflaschen geltende Befreiung von der bestehenden Pfandpflicht auf

Das Bundeskabinett hat heute die von  Jürgen Trittin vorgelegte Veröffentlichung der Mehrweganteile bei Getränkeverpackungen beschlossen. Zugleich billigte die Regierung Trittins Zeitplan zur Umsetzung der Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen. Danach kommt das Pfand zum 1. Januar 2003. „Das Pfand dämmt die Einwegflut ein, die mit zunehmender Wucht ökologisch vorteilhafte Mehrwegsysteme vom Markt drängt. Es ist ein Anreiz für Handel und Verbraucher,  Mehrwegverpackungen den Vorzug zu geben. Und es wird dazu führen, dass Dosen und Plastikflaschen in der Verwertung statt in der Landschaft landen“, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Außerdem werde das Pfand zur Existenzsicherung von Unternehmen beitragen, die im Vertrauen auf die geltende Verpackungsverordnung in Mehrwegsysteme investiert und Arbeitsplätze geschaffen haben. Trittin: „Es geht um den Erhalt von rund 250.000 Arbeitsplätzen.“

In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit 1991 eine Pfandpflicht für alle Einwegverpackungen. Die Verpackungsverordnung hat Dosen und Plastikflaschen unter der Bedingung von der Pfandpflicht befreit, dass 72 Prozent der gekauften Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt werden. Dies entspricht dem Anteil der Mehrwegverpackungen von 1991. Wird diese Quote nicht erreicht, erlischt die Befreiung von der Pfandpflicht.

Die Nacherhebungen für die Zeiträume von Februar 1999 bis Januar 2000 und von Mai 2000 bis April 2001 bestätigen die bereits seit 1997 festgestellte Unterschreitung der 72-Prozent-Mehrweg-Quote. Sie zeigen einen dramatischen Abwärtstrend des Mehrweg-Anteils in den vergangenen Jahren auf nur noch 63,81 Prozent für die Periode von Mai 2000 bis April 2001. „Eine Einweg-Offensive von nie gekanntem Ausmaß ist bei den kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken zu erkennen“, kritisierte Trittin die Entwicklung. In diesem Marktsegment ging der Mehrweg-Anteil innerhalb von 16 Monaten um mehr als 10 Prozentpunkte zurück. „Aktuelle Marktdaten lassen darauf schließen, dass der Mehrweg-Anteil insgesamt bereits bis zum Ende des Jahres 2001 auf rund 60 Prozent gefallen ist“, so der Bundesumweltminister.

Die Bekanntgabe der Erhebungen war seit Mitte letzten Jahres durch Klagen von Unternehmen, die auf Einwegverpackungen setzen, verzögert worden. Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin jedoch die juristischen Hürden gegen das Dosenpfand in letzter Instanz beseitigt. Sechs Monate nach der Veröffentlichung der Nacherhebungen im Bundesanzeiger muss für Einweg-Getränkeverpackungen ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro, bei einem Volumen über 1,5 Liter in Höhe von 0,50 Euro, erhoben werden. Der Pfandbetrag wird bei Rückgabe der leeren Verpackung zurückgezahlt.

Die Pfandpflicht gilt für Dosen und Einweg-Flaschen bei Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken — in den Getränkebereichen also, die für den Rückgang des Mehrweganteils besonders verantwortlich sind. Einwegverpackungen von Wein und Fruchtsäften sind nach der jetzigen Mehrweg-Statistik noch nicht betroffen.

Trittin kritisierte Angaben aus Kreisen des Handels über die angeblichen Kosten der Pfandpflicht als „Phantasie-Summen“. Tatsache sei, dass die jährlichen Kosten von Wirtschafts- und Umweltministerium gemeinsam mit 135 Mio. Euro berechnet wurden — wobei Abschreibungen und eingesparte Lizenzgebühren für das Duale System in einer jährlichen Größenordnung von einer Viertel Milliarde Euro berücksichtigt sind. Trittin: „Macht pro Einweggetränk weniger als 1 Cent.“

Mit der heute erfolgten frühzeitigen Kabinettsentscheidung, mit der die Pfandpflicht zum 1. Januar 2003 wirksam wird, kommt die Bundesregierung den Interessen der Unternehmen entgegen, die nun verpflichtet sind, Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweg-Verpackungen einzurichten. „Ich fordere die Unternehmen auf, die verbleibenden neun Monate zu nutzen und umgehend die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Pfandpflicht zu ergreifen“, so Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Die Erfahrungen mit einem Einweg-Pfand im europäischen Ausland zeigen, dass Pfand- und Rücknahmesysteme technisch funktionieren, wirtschaftlich betrieben werden können und vom Handel sowie den Verbrauchern akzeptiert werden. Entsprechende Umsetzungskonzepte seien auch für Deutschland vorhanden und nun zügig zu realisieren.

Media Contact

Michael Schroeren BMU Pressedienst

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