Biomasse kein Klima-Allheilmittel / Erneuerbare-Energien-Gesetz muss Ökostandards für Bioenergie enthalten

Trotzdem sei Energie aus Biomasse ein wichtiger Pfeiler der Energiewende, da sie im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energien problemlos speicherfähig sei. Damit sei sie eine optimale Ergänzung zur Wind- und Sonnenenergie, obwohl sie im Unterschied zu diesen nicht unendlich verfügbar sei. Ein effizienter Einsatz der Biomasse müsse deshalb oberstes Gebot sein, erklärte der BUND-Energieexperte Werner Neumann. Er sieht den vermehrten Einsatz von „Biokraftstoffen“ in Sprit fressenden Pkw-Motoren sehr kritisch.

Die Ausweitung des Biomasseanbaus führe außerdem zu einer problematischen Intensivierung der Landwirtschaft. In Deutschland sei der Anbau von Raps und Mais in Monokulturen zwischen 2005 und 2006 um rund 25 Prozent pro Jahr gestiegen. Ähnliche Zuwächse würden 2007 erwartet.

Hubert Weiger, Agrarexperte des BUND: „Nachwachsende Rohstoffe können einen wichtigen Beitrag liefern, ohne fossile Energien und ohne Atomenergie auszukommen. Dabei müssen sowohl Anbau als auch Import von Energiepflanzen sowie deren Verwertungskette klaren ökologischen Kriterien genügen. Nur bei einer positiven Energie- und Ökobilanz ist der Einsatz nachwachsender Rohstoffe und erneuerbarer Energien akzeptabel. Wenn das nicht der Fall ist, steht zwar Bio drauf, aber dahinter verbergen sich Umweltzerstörung und Nahrungsmittelknappheit.“

Ein überzogener Anbau von Energiepflanzen würde auch den Flächenverbrauch steigern. Umweltfreundlich lasse sich Biomasse nur im Ökoanbau erzeugen. Dazu müssten die Agrarsubventionen zugunsten jener Landwirte umverteilt werden, die umweltverträglich und regional produzierten. Über einen Bonus im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) lasse sich der Ökoanbau von Energiepflanzen fördern. Vor allem müssten die bisher ungenutzten Reststoffe aus Wald- und Naturschutzflächen, der Lebensmittelindustrie sowie Gülle und Bioabfall verstärkt genutzt werden. Auch dies lasse sich mit entsprechenden Anreizen im EEG erreichen. „Die Förderung der energetischen Nutzung ohnehin anfallender Reststoffe muss Priorität vor dem Anbau von Energiepflanzen haben“, erklärte Weiger.

Den Import von Biomasse lehnt der BUND ab, solange keine akzeptablen Kriterien hinsichtlich ihrer Anbaumethoden, der Produktion ohne Gentechnik, der Klimaschutzbilanz und des Arbeitsschutzes existieren. Deren Einhaltung müsse durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden. Weiger: „Auch die Einspeisevergütungen für importierte Biomasse müssen an den Nachweis ambitionierter Zertifikate gebunden sein.“

BUND-Energieexperte Werner Neumann: „Die wertvolle Biomasse darf nicht in ineffizienten Motoren und Kraftwerken verheizt werden. Vorzuziehen ist ihr Einsatz in effizienten Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen zu Erzeugung von Strom und Wärme. Der KWK-Bonus muss bei der anstehenden Neufassung des EEG erhalten und weiter erhöht werden. Das führt zum Ausbau von Nahwärmenetzen, die dann eine noch breitere KWK-Nutzung ermöglichen.“

Die mit der energetischen Nutzung von Biomasse verbundene Freisetzung von Schadstoffen wie Feinstaub sei so weit wie möglich zu reduzieren. Eine Förderung von Biomasseanlagen müsse die besten Standards zur Voraussetzung haben, alle Gesetze und Verordnungen seien dem anzupassen.

Die BUND-Position „Energetische Nutzung von Biomasse“ finden Sie im Internet unter: http://www.bund.net/lab/reddot2/pdf/position_biomasse_15032007.pdf

Die BUND-Forderungen zur Förderung der Biomasse im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) finden Sie im Internet unter: http://www.bund.net/lab/reddot2/pdf/biomasse_EEG11042007.pdf

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Thorben Becker presseportal

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