Umweltgesetzbuch muss "qualitativen Mehrwert" für Umwelt, Klima und Natur schaffen

Öko-Institut, Deutsche Umwelthilfe und Unabhängiges Institut für Umweltfragen stellen Planungen der Bundesregierung für ein vereinfachtes Umweltrecht auf den Prüfstand – Vereinfachung darf erreichte Standards nicht in Frage stellen und muss darüber hinaus umweltpolitischen Mehrwert schaffen – Positionspapier vorgestellt

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte und nunvon der Bundesregierung vorbereitete einheitliche Umweltgesetzbuch (UGB) macht nur Sinn, wenn im Ergebnis „ein qualitativer Mehrwert für Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie die Lebensqualität in Deutschland“ herauskommt. Unter diesem Leitgedanken haben sich heute das Öko-Institut, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) in die Diskussion über eines der bedeutendsten umweltpolitischen Vorhaben der laufenden Legislaturperiode eingeschaltet. In Berlin stellten Experten und Expertinnen der drei Institutionen ein gemeinsames Positionspapier unter dem Titel „Anspruchsvolle Umweltstandards, modernes Umweltrecht – für ein progressives Umweltrecht“ vor. Sie reagieren mit ihrer Intervention auch auf Stimmen aus Wirtschaft und Politik, die im Windschatten des berechtigten Wunsches nach einer übersichtlicheren Ausgestaltung des zersplitterten Umweltrechts vor allem eine Rollback-Strategie gegen bereits erreichte Umweltstandards in Deutschland verfolgen.

„Wir wollen mit unserer Expertise dazu beitragen, dass sich die Politik den ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen stellt und Deutschland wieder eine Vorreiterrolle im Umweltschutz einnimmt“, erläuterte Regine Barth, Umweltrechtsexpertin am Öko-Institut die Ankündigung ihres Instituts, der DUH und des UFU, den Vorbereitungsprozess für das einheitliche Umweltgesetzbuch kontinuierlich mit fachlichen Stellungnahmen, Workshops und einem Kongress im Herbst diesen Jahres begleiten zu wollen. Deutschland habe jahrelang den globalen umweltpolitischen Fortschritt vorangetrieben und profitiere davon heute etwa durch seine Spitzenreiterposition im Bereich der erneuerbaren Energien und anderer Umwelttechnologien. Allerdings finde sich Deutschland inzwischen immer häufiger in der Bremserrolle wieder, was in jüngster Zeit die Debatten in und mit der EU über die Chemikalienrichtlinie REACH, der Streit mit der EU-Kommission über den Emissionshandel oder jüngst die Diskussion um die CO2-Emissionen von PKW aus deutscher Produktion deutlich gemacht hätten.

Ein modernes UGB könne in dieser entscheidenden Phase eine Trendwende einläuten, so die Einschätzung der Autoren und Autorinnen des Positionspapiers. Sie kritisieren insbesondere fehlende Maßnahmen für einen wirksamen Klimaschutz. Ohne sie könne die grundlegende Weichenstellung nicht erreicht werden, die nötig wäre, um die globale Erwärmung zu bremsen. Auch der zunehmende Verlust an Artenvielfalt sei in den Überlegungen für das Umweltgesetzbuch bislang nur unzureichend berücksichtigt. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht der Deutschen Umwelthilfe, rief die Verantwortlichen zu einem grundlegenden Umdenken auf: „Wir befinden uns am Beginn einer neuen Zeitrechnung, in der nachhaltiges Wirtschaften zur Überlebensfrage wird. Gerade jetzt müssen anspruchsvolle Standards und Innovationen in der Umweltpolitik als Chance und Standortvorteil und nicht länger als ökonomische Bedrohung begriffen werden.“

Nach Ansicht der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen muss es das Ziel eines modernen UGB sein, den erforderlichen Schutz der Umwelt sicherzustellen, nachhaltiges Wirtschaften zu ermöglichen. Darüber hinaus müsse das neue umfassende Umweltrecht vollzugs- und innovationsfreundlich sein und geeignet, Interessenskonflikte zu vermeiden oder zu entschärfen. Ein progressives Umweltgesetzbuch könne so zum Vorbild auf europäischer und globaler Ebene werden.

Das Öko-Institut, die Deutsche Umwelthilfe und das Unabhängige Institut für Umweltfragen wollen deshalb die Fortentwicklung des Umweltrechts kritisch und konstruktiv begleiten, um den notwendigen Strukturwandel für eine nachhaltige Zukunft voranzutreiben. Die Vorstellung des Positionspapiers am heutigen Tag sei nur der Anfang eines andauernden „Beobachtungsprozesses“.

Das Positionspapier kann unter http://www.oeko.de/oekodoc/316/2007-006-de.pdf sowie unter http://www.duh.de kostenlos heruntergeladen werden.

Außerdem informiert künftig eine neue Homepage über die Arbeiten von Öko-Institut, DUH und UFU zum Umweltgesetzbuch: http://www.umweltgesetzbuch.org

AnsprechpartnerInnen:

Regine Barth, Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt; Koordinatorin des Forschungsbereichs Umweltrecht & Governance; Rheinstr. 95, 64295 Darmstadt, Telefon 06151/81 91-30, e-mail: r.barth@oeko.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht der Deutschen Umwelthilfe, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Telefon 030/5 89 86 -0; mobil 0160 – 533 73 76; e-mail: ziehm@duh.de

Michael Zschiesche, Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V., Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin; Telefon 030/42 84 99 332 (neu!); e-mail: recht@ufu.de

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Christiane Rathmann idw

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