Bundesregierung beschliesst Verordnung zur verbesserten Gasrückführung an Tankstellen

Das Bundeskabinett hat heute im Umlaufverfahren die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegte Novelle der 21. Bundesimmissionsschutz-Verordnung („Saugrüssel-Verordnung“) beschlossen. Damit sollen die bereits seit 1993 vorgeschriebenen Saugrüsselsysteme an Tankstellen deutlich verbessert werden. „Noch immer verpesten an den Tankstellen Jahr für Jahr Tausende Tonnen giftiger Kraftstoffdämpfe die Luft und gefährden Umwelt und Gesundheit, da die Saugrüsselsysteme mangelhaft arbeiten. Damit ist jetzt Schluss. Nachdem es die Mineralölwirtschaft abgelehnt hat, freiwillig Abhilfe zu schaffen, greift nun das Ordnungsrecht, um den einwandfreien Betrieb dieser Systeme sicher zu stellen,“ sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Als Saugrüssel werden die in den 90er Jahren eingeführten Zapfpistolen mit Gasrückführung bezeichnet. Sie sollen die beim Betanken entweichenden Kraftstoffdämpfe absaugen und in den Lagertank der Tankstelle zurückführen. Bis auf eine geringe Anzahl kleinerer, älterer Tankstellen mussten alle Tankstellen bis Ende 1997 mit der neuen Technik ausgestattet werden. Wiederholte Kontrollen der Bundesländer hatten aber ergeben, dass bis zu 50 Prozent der Saugrüssel nicht einwandfrei funktionierten. Bei rund einem Drittel waren sogar Totalausfälle zu verzeichnen. Als Hauptursachen wurden mangelnde Eigenkontrolle und Wartung durch die Tankstellenbetreiber festgestellt. Mit den Kraftstoffdämpfen gelangen vor allem flüchtige Kohlenwasserstoffe, insbesondere das krebserregende Benzol, in die Luft. Mit der beschlossenen Verordnungsnovelle wird zugleich auch der Bildung von Sommersmog entgegen gewirkt.

Die Verordnungsnovelle sieht vor, dass Saugrüsselsysteme mit einer automatischen
Überwachungsvorrichtung ausgerüstet werden, die dafür sorgt, dass die Kraftstoffabgabe automatisch unterbrochen wird, wenn Störungen an der Gasrückführung nicht binnen 72 Stunden behoben werden. Bis zur Installation dieser Überwachungseinrichtung soll das Tankstellenpersonal monatlich die Funktionsfähigkeit des Saugrüsselsystems prüfen. Ist die Installation erfolgt, verlängert sich die jährlich vorgeschriebene Überprüfung durch einen Fachbetrieb auf ein Intervall von zwei Jahren. Das spart Kosten. Der Aufwand für den Einbau einer automatischen Überwachungseinrichtung wird vom Umweltbundesamt bei einer Tankstelle mit 6 Zapfsäulen auf rund 10 000 DM geschätzt.

Tankstellen, die nach Inkrafttreten der Verordnung in Betrieb gehen, müssen mit einer automatischen Überwachungseinrichtung ausgestattet sein. Für bestehende Tankstellen gelten Übergangsfristen bis  zum 31. 12. 2007 – gestaffelt nach der Höhe des Benzinumschlags. Je höher der Absatz, desto früher muss umgerüstet werden.

Der Novelle der Saugrüssel-Verordnung muss der Bundesrat noch zustimmen.

Media Contact

Michael Schroeren BMU Pressedienst

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