Hamster und Fledermäuse pochen auf ihre Rechte

Gesetzlicher Tierartenschutz erhält Erholungsgebiete und schützt Arbeitsplätze


Die in Deutschland wild lebenden Tiere haben verbriefte Rechte. Nationale und internationale Gesetze und Verordnungen schützen die Arten vor der Zerstörung ihrer Lebensräume und Verstecke, vor Verfolgungen oder einem Schicksal im Käfig. Viele Zoologen arbeiten inzwischen als Anwälte der wilden Tiere und sorgen für eine angemessene Berücksichtigung der Artenschutzbelange bei der wirtschaftlichen und landschaftlichen Entwick-lung Deutschlands. Durch vorausschauendes Planen und Handeln konnten wichtige Naturgebiete erhalten werden, in denen sich auch die Menschen erholen können. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) unterstützt diese Entwicklungen durch umfassende Informationsangebote.

Die Rechtsgrundlagen des Artenschutzes sind in Europa weitgehend vereinheitlicht. In allen EU-Staaten gelten die Vogelschutzrichtlinie, die FFH-Richtlinie und das Washingtoner Artenschutzab-kommen CITES. Diese Regelwerke geben vor, welche Arten in Europa besonders geschützt werden und welche Maßnahmen jeweils zu ihrem Schutz ergriffen werden sollen. Dazu gehören die Ausweisung besonderer Schutzgebiete für Tiere, spezielle Fangverbote sowie Beschränkun-gen des Handels mit lebenden oder toten Tieren. Außerdem tragen gesetzliche Vorgaben für die Landschaftsplanung zur Erhaltung der Tiere bei. So ist sicher gestellt, dass beispielsweise Seeadler und Luchs in Estland und Polen denselben Schutz genießen wie in Deutschland und Frankreich. Alle in Deutschland geschützten Tierarten sind in der BfN-Datenbank WISIA im Internet zu finden.

Das Ziel der gesetzlichen Vorgaben ist stets das langfristige Überleben der Tierarten. Sie sollen nicht durch willkürliche oder unkontrollierte Eingriffe in ihre Bestände gefährdet werden. Bestimmte Ausnahmen oder sogar eine nachhaltige Nutzung sind aber erlaubt, sofern die Art dies verträgt. Das BfN hat Vorschläge und Kriterien für die nachhaltige Nutzung von wild lebenden Tierarten zur Diskussion gestellt. Sie umfassen beispielsweise die in Deutschland jagdbaren Arten, die Trophäenjagd im Ausland und die Weiterentwicklung des CITES-Abkommens. Welche geschütz-ten Tiere in Deutschland gehandelt werden dürfen, kann in der BfN-Datenbank ZEET im Internet nachgesehen werden.

Die natürlichen Lebensräume der Tierarten werden einerseits in ausgewählten Schutzgebieten erhalten, z.B. in Naturschutzgebieten und Nationalparken. Andererseits werden wichtige Gebiete und Flächen im Rahmen der Landschaftsplanung erhalten. Wenn zum Beispiel eine Straße gebaut oder ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll, dann kartieren Zoologen die dort vorkommen-den Tiere und machen Vorschläge, wie der Tierartenschutz und das Bauvorhaben miteinander in Einklang gebracht werden können. In den meisten Fällen sind Lösungen zu finden. Wenn jedoch der Bauträger die Rechte geschützter Tiere übergeht, können später Probleme mit dem Natur-schutz entstehen und teure Nachbesserungen notwendig werden. Einige öffentlich ausgetragene Problemfälle, die z.B. Feldhamster, Mopsfledermaus, Wachtelkönig und Mittelspecht betreffen, zeugen davon. Zur Verbesserung und Vereinheitlichung des Tierartenschutzes in der Land-schaftsplanung hat das BfN Standards und Referenzwerke erstellt. Sie sind eine wichtige Grundlage für die Arbeit der zoologischen Gutachter, die in Deutschland eine eigene Wirtschafts-branche bilden.

Die Bestandszunahmen von Greifvögeln, Fledermäusen und vielen anderen Tierarten zeigen, dass ihr gesetzlicher Schutz wirkungsvoll ist. Die Erhaltung einer artenreichen Tierwelt ist auch in Deutschland notwendig und möglich, ohne dass wirtschaftliche Belange dadurch behindert werden. Voraussetzung für eine angemessene und zügige Umsetzung des Artenschutzrechts sind zoologische Experten in den Naturschutzbehörden, Planungsämtern und Gutachterbüros. Durch diese Verknüpfung erzeugen viele für den Tierartenschutz ausgegebene Gelder nicht nur mehr Natur in Deutschland, sondern auch Arbeitsplätze für Fachleute. Deren Kenntnisse tragen wesentlich dazu bei, dass wirtschaftliche Projekte entwickelt oder umgesetzt werden können, ohne dass die Arten dabei zu kurz kommen.

Vertiefende Informationsquellen:
BfN (Hrsg., 2004): Daten zur Natur 2004.
Kap. 3.1.1: Bestand Fauna, S. 100-107; Kap. 3.2.1: Gefärdung Fauna, S. 116-126; Kap. 7: Artenschutz, S.166-188; Kap. 8.1: Schutzgebiete nach nationalem Recht, S.197-218; Kap. 8.2: Schutzgebiete nach EG-Recht – Natura 2000, S. 219-233; Kap. 10: Landschaftsplanung, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und FFH-Verträglichkeitsprüfung, S. 272-283; Kap. 15.1.2: Washingtoner Artenschutzübereinkommen, S.342-344.

Petersen, B. et al. (Bearb., 2003/2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose, Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69/1 und 69/2.

Hendrischke, O. & Wolf, R. (2004): Textsammlung Naturschutzrecht. Band 1: Europa- und Bundesrecht, Band 2: Landesrecht. BfN-Skripten 107a und 107b.

Große, C. et al. (2001): Trophäenjagd auf gefährdete Arten im Ausland. BfN-Skripten 40.

Haupt, H. et al. (2001): Vorschläge zur Änderung der Liste der jagdbaren Tierarten in Deutschland. Natur und Landschaft 76, S.332-334.

Internet: www.s2you.com/wisia
www.bfn.de/08/zeet/zeet.htm
www.bfn.de/03/030306.htm

Hinweis:
Ab dem 23.August beginnt die „Woche des Tierartenschutzes“ im BfN. Jeden Tag werden interessierten Pressevertretern Informationen rund um den zoologischen Artenschutz zur Verfügung gestellt. Folgende Themen werden u.a. angesprochen: „Die Rechte der wilden Tiere“, „Erfolge im Artenschutz“, „Schutz wandernder Tierarten“, „Nachhaltige Nutzung von Tieren“. Fotos auf Anfrage erhältlich.

Media Contact

Franz August Emde idw

Weitere Informationen:

http://www.bfn.de

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