Kernkraftwerk Philippsburg Atomrechtliche Genehmigung für Interimslager erteilt

Weitere Hürde bei der Entsorgung genommen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat eine atomrechtliche Genehmigung für das Interimslager auf dem Gelände des Kernkraftwerks Philippsburg der EnBW Kraftwerke AG erteilt. Die Genehmigung gestattet ab sofort die Aufbewahrung von zunächst 12 Castoren V/19, in denen jeweils 19 Brennelemente aus Block 2 gelagert werden können.

Die Genehmigung hat eine Laufzeit von fünf Jahren mit der Möglichkeit einer zweijährigen Verlängerung. Sie ergänzt die baurechtliche Genehmigung, die bereits im Mai 2001 vom Landratsamt Karlsruhe erteilt wurde. In einem zweiten Genehmigungsschritt soll die Zahl der Castor-Behälter im Interimslager auf 24 erhöht werden. Dann wird auch die Einlagerung des Castors V/52 möglich, in dem dann jeweils 52 Brennelemente aus dem Siedewasserreaktor in Block 1 gelagert werden können.

Die Castor-Behälter werden im Interimslager unter Umhausungen aus 40 cm starkem Stahlbeton mit Naturzuglüftung gelagert. Das Interimslager befindet sich auf dem südlichen Teil des Kraftwerksgeländes in der Nähe des Reaktorgebäudes von Block 2.

Gemeinsam mit den Transporten zur Wiederaufarbeitung ins französische La Hague sichert die Standortzwischenlagerung die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente und gewährleistet somit den ungestörten Betrieb des Kernkraftwerkes in Philippsburg.

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