Kraftfahrzeuge im Betrieb teilweise lauter als zulässig

Forschungsprojekt zeigt: Geräuschvorschriften für Kraftfahrzeuge müssen besser überwacht werden

Ein Großteil der Bevölkerung fühlt sich durch den Lärm des Straßenverkehrs stark belästigt. Weniger Lärm wäre möglich, falls zum Beispiel Pkw und Lkw die Geräuschvorschriften über ihre gesamte Lebensdauer einhalten würden. Dies ist aber nicht der Fall, wie der TÜV Rheinland im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) herausgefunden hat. Eine ganze Reihe Fahrzeuge hielt die so genannten Lärm-Typprüfwerte nicht mehr ein. Ein weiteres Ergebnis: Die regelmäßige, zweijährige Fahrzeugprüfung nach Straßenverkehrszulassungs-Ordnung kann nur bedingt kontrollieren, ob die Geräuschvorschriften eingehalten werden. Das UBA empfiehlt daher zusätzliche stichprobenartige Kontrollen bei den regelmäßigen Inspektionen in den Werkstätten. So könnten Mängel festgestellt und beseitigt werden.

Die TÜV-Forscher überprüften mit der so genannten „Feldüberwachung“ ausgewählte Fahrzeuge mit bereits längeren Laufzeiten. Dabei wurden die Abweichungen der Geräuschtypprüfwerte der Pkw und Lkw im Vergleich zum Neuzustand ermittelt.

Sechs von neun überprüften Pkw-Typen hielten im Wesentlichen die Geräuschgrenzwerte für die Konformitätsprüfung (Geräuschgrenzwert für Fahrzeugtypen plus 1 dB(A)) ein. Allerdings überschritten 15 von 54 geprüften Fahrzeugen den jeweilig zulässigen Typprüfwert, die maximale Abweichung betrug dabei rund 3 dB(A). Bei den Lkw -geprüft wurden sechs Typen – überschritten 12 der 36 Fahrzeuge den Konformitätsgrenzwert und 20 Fahrzeuge den Typprüfwert (Überschreitungen bis nahezu 4 dB(A)).

Bei einem Fahrzeugtyp war die Ursache für hohe Überschreitungen eine defekte Viskose-Kupplung. Der Fahrzeughersteller reagierte: Er modifizierte die Kupplung und senkte damit den Geräuschpegel. Bei allen Fahrzeugen dieses Typs, die noch unter die Garantie fielen, wurde die Kupplung ausgetauscht; Neufahrzeuge mit der neuen Kupplung ausgestattet. Bei einem anderen Lkw-Typ waren die Grenzwerte für das Druckluftgeräusch deutlich zu hoch. Die Ursache: Der Hersteller änderte die Druckluftanlage und prüfte nicht die Wirkung dieser technischen Veränderung auf die Geräuschemissionen. Als Ergebnis waren nahezu 11.000 Fahrzeuge nachzurüsten – nur so gelang es, das erhöhte Einzelgeräusch auf das gesetzlich zulässige Maß zu begrenzen. Dieses Beispiel zeigt: Bei technischen Veränderungen ist die bisherige Praxis der Konformitätsprüfung – insbesondere bei den Lkw – offensichtlich unzureichend. Weil die Hersteller in Eigenverantwortung diese Prüfung durchführen, empfiehlt der TÜV Rheinland, auch stärkere Kontrolle durch fremde Prüfstellen.

Der TÜV Rheinland schlägt dazu ein einfaches Verfahren der Kontrolle des Geräuschverhaltens bei der regelmäßigen Kfz-Überwachung vor. Die Pkw-Hersteller haben jedoch dazu methodische Einwände und halten eine derartige Überwachung in Bezug auf Aufwand und Nutzen für unverhältnismäßig. Das UBA hingegen rät zu einer zumindest stichprobenweisen Überprüfung der Geräuschemissionen bei der Kfz-Inspektion – auch unter Beachtung der laufenden Überarbeitung der internationalen Messvorschriften für die Geräuschtypprüfung.

Das Projekt zeigt: Die Feldüberwachung ist ein sinnvolles Instrument zum Aufdecken veränderten Geräuschverhaltens der Kfz, insbesondere, solange die Konformitätsprüfung und die regelmäßige Überwachung der Kraftfahrzeuge nicht verbessert wird. Das UBA empfiehlt, dieses Instrument auch zukünftig anzuwenden.

Der vollständige Forschungsbericht sowie detailliertere Informationen sind beim Umweltbundesamt, Fachgebiet I 3.3 erhältlich.
Fax: 030/ 8903 – 2106;
e-Mail: michael.jaecker-cueppers@uba.de

Media Contact

Jana Schmidt idw

Weitere Informationen:

http://www.uba.de

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