Bessere Ueberwachung radioaktiver Strahlenquellen

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Juergen Trittin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen beschlossen. Trittin: „Mit dem Gesetz wird die Ueberwachung hochradioaktiver Strahlenquellen entscheidend verbessert. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag fuer mehr Sicherheit.“

Schwerpunkt der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen ist ein neues zentrales Register beim Bundesamt fuer Strahlenschutz (BfS). Dieses Register verbessert die Kontrolle der hochradioaktiven Strahlenquellen entscheidend. Es bildet so eine wichtige Grundlage fuer ihre Ueberwachung – von der Herstellung bis zur endgueltigen Entsorgung.

Bei einer hochradioaktiven Strahlenquelle ist das radioaktive Material staendig in einer inaktiven Huelle, meist Edelstahl, dicht eingeschlossen. Bei der vorgesehenen Verwendung koennen daher keine radioaktiven Stoffe freigesetzt werden. In Deutschland sind rund 10.000 solcher hochradioaktiven Strahlenquellen eingesetzt – etwa in der Forschung, in der Industrie und in Krankenhaeusern zur Behandlung von Krebspatienten.

Wird die Umhuellung einer solchen Strahlenquelle allerdings zerstoert, kann dies erhebliche Strahlenbelastungen fuer die unmittelbar betroffenen Personen und eine Verstrahlung von Materialien und Boeden nach sich ziehen.

Weitere neue Kontrollmassnahmen fuer hochradioaktive Strahlenquellen sind Pflichten zur Kennzeichnung, zur Rueckgabe und Ruecknahme und zur Genehmigung fuer die Ein- und Ausfuhr sowie erweiterte finanzielle Absicherungen.

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Michael Schroeren BMU-Pressereferat

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