Verbot krebserzeugender Keramikfasern in verbrauchernahen Produkten rückt näher

Bundesumweltminister Trittin legt Verordnungsentwurf vor

Keramische Mineralfasern dürfen nicht mehr als Dämmstoffe und technische Isolierungen eingesetzt werden. Dies sieht der Entwurf einer Verordnung vor, die Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgelegt hat. „Die Fehler, die in der Vergangenheit mit Asbest begangen wurden, dürfen sich mit den ebenso krebserzeugenden Keramikfasern nicht wiederholen. Die Abgabe solcher Mineralfasern an Endverbraucher ist aus gutem Grund bereits verboten. Im Interesse der Gesundheit und des Arbeitsschutzes wollen wir Keramikfasern jetzt auch in Erzeugnissen überall, wo Ersatzstoffe zur Verfügung stehen, durch weniger gefährliche Stoffe ersetzen“, so Trittin. Verboten werden sollen Keramikfasern in Elektrogeräten, in Heizungsanlagen und in PKW-Bremsbelägen.

Mit der europäischen Richtlinie 2001/41/EG vom 19. Juni 2001, die mit der Chemikalien-Verbotsverordnung in Deutschland umgesetzt wurde, ist die Abgabe von keramischen Mineralfasern als Stoffe oder in Zubereitungen mit einem Massengehalt von mehr als 0,1 Prozent an private Endverbraucher bereits verboten. Verbrauchernahe Erzeugnisse, die krebserzeugende Stoffe enthalten und freisetzen können, werden mit dieser Richtlinie allerdings nicht geregelt. Diese Lücke wird jetzt geschlossen: Im Nachgang zu einer Anhörung im Umweltbundesamt und zahlreichen Diskussionen mit Behörden sowie der betroffenen Industrie hat das Bundesumweltministerium nunmehr den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die ein Vermarktungsverbot auch für derartige Erzeugnisse vorsieht.

Die künstlich hergestellten keramische Mineralfasern werden wegen ihrer hohen Temperaturstabilität besonders zur Wärmeisolierung eingesetzt. Seit 1997 sind Keramikfasern in der Europäischen Union als krebserzeugende Stoffe der Kategorie 2 („Auslösung von Krebs im Tierversuch nachgewiesen“) eingestuft. Die krebserzeugende Wirkung von Keramikfaserstäuben ist mit der von Asbest vergleichbar.

Der Text des Verordnungsentwurfes ist im Internet abrufbar. Die nach § 17 Chemikaliengesetz vorgeschriebene Anhörung der beteiligten Kreise findet am 15. Juli 2004 im Bundesumweltministerium in Bonn statt.

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