Umwelt hat teilweise geringen Stellenwert

Öko-Institut e.V. analysiert Situation im neuen Europa /

Große Unterschiede in den einzelnen Ländern

Wie sieht die umweltpolitische Situation im neuen Europa aus? Diese Frage stellen sich WissenschaftlerInnen des Öko-Institutes e.V. wenige Tage vor dem offiziellen Beitritt von zehn neuen Staaten zur Europäischen Union. „Wir rechnen bei einzelnen Aspekten mit deutlich positiven Veränderungen, wir befürchten aber auch Rückschritte“, fasst Dr. Felix Christian Matthes, Energie-Experte und stellvertretender Geschäftsführer im Öko-Institut die Analyse zusammen. So hat der Umweltbereich in einigen Staaten, so wie inzwischen auch in Deutschland, im Vergleich zu anderen Politikfeldern nur geringe Priorität. Heute und morgen organisiert das Institut eine Fachtagung in Berlin, bei der mit vielen ReferentInnen über Chancen und Risiken der Umweltpolitik im neuen Europa diskutiert wird.

Forschungsschwerpunkte setzt das Öko-Institut e.V. bei den folgenden Themen:

1. Energie- und Klimapolitik:

Privatisierung der Energieversorgungsunternehmen – Bisher dominieren auch in den neuen Mitgliedsstaaten die heute schon stärksten Unternehmen der EU. Dies hat weitere Unternehmenskonzentrationen und eine größere Marktmacht einzelner Energieversorger zur Folge.

Die Energieeffizienz liegt in vielen Beitrittsstaaten deutlich unter dem Niveau der heutigen EU-Mitgliedsländer. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Chancen zur Erschließung sehr kostengünstiger Umweltentlastungspotzenziale sowie zur Schaffung von Win-Win-Situationen zwischen Wirtschaft und Ökologie.

Kernenergie spielt in den meisten Beitrittsstaaten eine geringere Rolle. Aber: In den Mittelosteuropäischen Ländern werden einige Reaktoren so weit unter den EU-Sicherheitsstandards betrieben, dass ihre Schließung beschlossen wurde. Betroffen sind zwei Reaktoren des Kernkraftwerks Bohunice in der Slowakei (2006 und 2008) und das Kraftwerk Ignalina in Litauen (noch vor 2005 und 2009). Problematisch bleibt der Zustand weiterer Kraftwerke, über deren Schließung noch beraten wird, und die vielfach schlecht ausgestatteten Aufsichtsbehörden. Das Öko-Institut geht davon aus, dass die in den letzten Jahren stark geschrumpfte atomfreundliche Fraktion Europas starken Aufwind bekommen wird. Ein erstes Indiz für diese neue Situation liefere das von der Europäischen Kommission Ende 2002 präsentierte „Nuclear Package“, mit dem Atompolitik maßgeblich auf die europäische Ebene gezogen und eine neuer Unterstützungsansatz für die Kernenergie etabliert wird.

Braunkohle/Steinkohle – Relevant für die künftige Energiepolitik ist auch die Tatsache, dass Polen 18 Prozent mehr Steinkohle fördert als alle bisherigen EU-Länder zusammen. Die notwendigen Subventionen zur Förderungs-Rückführung werden nach Einschätzung des Öko-Instituts zu politischen Streitigkeiten führen, vor allem am polnischen Arbeitsmarkt. Und auch die Braunkohlewirtschaft, erheblich gestärkt durch den Beitritt von Polen, Ungarn und Tschechien, birgt klima-politisches Konfliktpotential.

Emissionshandel – Die beitretenden Länder müssen in den Emissionshandel einbezogen werden, teilweise sind die notwendigen Gesetzgebungsverfahren sowie der Aufbau der entsprechenden Institutionen jedoch noch nicht ausreichend weit gediehen. Gleichzeitig zeichnen sich in der längerfristigen Perspektive erhebliche Interessengegensätze in der Klimapolitik ab.

2. Gentechnik in der Landwirtschaft:

Gentechnik-Gesetze in den neuen Mitgliedsstaaten – In den vergangenen Jahren wurden in allen EU-Beitrittsstaaten Gentechnik-Gesetze eingeführt. Bislang fehlen jedoch überwiegend die entsprechenden Kontrollkapazitäten, wodurch sich der Gentechnik-Bereich de facto in weiten Teilen als rechtsfreier Raum präsentiert. Nur in Tschechien und Ungarn gibt es bislang geeignete Labore zum Nachweis gentechnisch veränderter Organismen. Das Öko-Institut betont daher die Notwendigkeit, dass nach dem Beitritt in allen neuen EU-Staaten umgehend Kapazitäten für eine effektive Überprüfung der Einhaltung der Kennzeichnungspflicht geschaffen werden.

Restriktives Vorgehen in einigen Beitrittsstaaten – So werden in Slowenien, der Slowakei und Litauern derzeit keine Freisetzungsversuche vorgenommen. Slowenien hat eine Schutzklausel, die die Ablehnung in der EU zugelassener, gentechnisch veränderter Sorten ermöglicht. In Ungarn gibt es – anders als in der EU – die Möglichkeit, gentechnikfreie Zonen einzurichten.

Die WissenschaftlerInnen befürchten, dass diese dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragenden Regelungen in den Beitrittsstaaten nicht beibehalten werden. So wurde beispielweise in Ungarn schon im Zuge der Gesetzgebungsharmonisierung die Gültigkeitsdauer für Produktzulassungen von ursprünglich fünf auf zehn Jahre verlängert.

3. Umweltrecht:

Der europäische Verfassungsentwurf sieht auch im Umweltrecht eine neue „partizipatorische Demokratie“ vor – ein Klagerecht für Verbände wird damit jedoch nicht eingeführt. So bleibt er hinter den Vorgaben der Aarhus-Konvention zurück, deren Ziel es ist, BürgerInnen in Umweltangelegenheiten den Zugang zu Informationen, das Recht auf Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten zu gewährleisten. Dass die Verbandsklagen nicht in den Verfassungsentwurf aufgenommen wurden, ist besonders bedauerlich, da eine Studie des Öko-Institut e.V. im Auftrag der EU-Kommission gezeigt hat, dass die Verbandsklage ein wenig genutztes aber äußerst wirksames Mittel zur Durchsetzung des Umweltrechts darstellt.

AnsprechpartnerInnen:

Dr. Felix Christian Matthes, Tel.: 030/280 486-81, Mobil 0171/286 46 59.
Ruth Brauner, Tel.: 0761/452 95-40.
Miriam Dross, LL.M., Tel.; 06151/81 91-80.

Media Contact

Christiane Rathmann idw

Weitere Informationen:

http://www.oeko.de

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Dieser Themenkomplex befasst sich primär mit den Wechselbeziehungen zwischen Organismen und den auf sie wirkenden Umweltfaktoren, aber auch im weiteren Sinn zwischen einzelnen unbelebten Umweltfaktoren.

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