Umweltbundsamt erfüllt als erste Bundesbehörde Anforderungen der EG-Umweltaudit-Verordnung

Das "Schlaganfall-Info-Mobil" ist von Mai bis August 2001 in 40 deutschen Städten unterwegs. Die medizinischen Untersuchungsgeräte an Bord ermöglichen es dem beratenden Arzt, innerhalb von zehn Minuten das persönliche Schlaganfallrisiko zu ermitteln. Foto: Bayer AG


Umweltschützer nehmen eigene Behörde unter die Öko-Lupe

Als erste Bundesbehörde hat das Umweltbundesamt (UBA) an seinem Hauptsitz in Berlin ein Umweltmanagementsystem nach den Anforderungen der neu gefassten EG-Umweltaudit-Verordnung (EMAS) eingerichtet. Dies ist das Ergebnis des Umweltaudits durch die Umweltgutachter Dr. Johann Josef Hanel und Dr. Erwin Wolf der TÜV Nord Zertifizierungs- und Umweltgutachter Gesellschaft mbH. In einem fast zwei Jahre dauernden Prozess wurden die verschiedenen Umweltaspekte der Tätigkeiten des Amtes ermittelt und analysiert. Vom Energieverbrauch bis zu den internen Abläufen wurde alles auf den Umweltprüfstand gestellt. Das UBA übernimmt mit der Teilnahme am EG-Umweltaudit innerhalb der Bundesverwaltung eine Vorreiterrolle. Die offizielle Eintragung des UBA in das europäische Teilnehmer-Register und die Verleihung des neuen EMAS-Logos kann aus rechtlichen Gründen allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Der Grund dafür ist: Die novellierte EMAS-Verordnung tritt auf europäischer Ebene voraussichtlich erst am 27. April 2001 in Kraft. Bislang galt die EG-Umweltaudit-Verordnung nur für das produzierende Gewerbe. Für die durch die Novellierung möglich gewordene Beteiligung von Bundes- und Landesbehörden sowie Unternehmen aus bisher nicht teilnahmeberechtigten Branchen sind anschließend noch die rechtlichen Voraussetzungen in Deutschland zu schaffen. Erst dann können die Umweltgutachter die vom UBA vorgelegte Umwelterklärung für gültig erklären. Dies ist die Voraussetzung für die offizielle Beteilung an EMAS.

Das Umweltbundesamt ist die erste Bundesbehörde, die an einem Standort nicht nur intern Gutes für die Umwelt tut – sie wird dies zukünftig auch in nachvollziehbarer Weise dokumentieren. Mit der bevorstehenden offiziellen Teilnahme an EMAS verpflichtet sich das Amt öffentlich zu einer dauerhaften und nachprüfbaren, weiteren Verbesserung des Umweltschutzes im Amt.

Grund für die Entscheidung des UBA, sich an EMAS zu beteiligen, war vor allem der Wille, die Spielräume für mehr Umweltschutz im Amt zu nutzen. Zugleich wollte das UBA seinem Anspruch gerecht werden, seine wissenschaftlichen Empfehlungen zum Umweltschutz auch im eigenen Hause transparent umzusetzen. Und schließlich führt umweltbewusstes Wirtschaften auch in einer Behörde zu rationellem und schonendem Einsatz von Ressourcen. Das hilft, Kosten zu sparen – in Zeiten knapper öffentlicher Kassen ein wichtiger Gesichtspunkt. "Wir hoffen, dass viele Behörden erkennen, dass die Teilnahme am EG-Umweltaudit ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist", sagte der Präsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge.

Das Umweltmanagementsystem, das mit Unterstützung des Umweltgutachters Wolfgang Ackermann als externem Berater neu eingeführt wurde, erfasst alle Vorgänge im Amt, die einen Bezug zum betrieblichen Umweltschutz haben. Die Intranet-gestützte Umweltmanagementdokumentation macht die amtsinternen Festlegungen und Verfahrensweisen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unmittelbar am eigenen PC zugänglich.

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Karsten Klenner idw

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