Weltweiter Chemikalien-Handel darf Mensch und Umwelt künftig nicht mehr belasten


Internationale Regierungskonferenz in Bonn eröffnet

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat aus Anlass der heute in Bonn beginnenden 9. Internationalen Regierungskonferenz des Rotterdamer Übereinkommens gefordert, dass vom weltweiten Chemikalien-Handel künftig keine unvertretbaren Belastungen mehr für Mensch und Umwelt, vor allem in Entwicklungsländern, ausgehen sollte. „Der Johannesburg-Gipfel hat den Weg frei gemacht für eine neue internationale Chemikalienpolitik. Langfristig sollen nur noch solche Chemikalien produziert, gehandelt und verwendet werden, bei denen die Belastungen für Umwelt und Gesundheit auf ein Mindestmass begrenzt sind. Gefährliche Chemikalien, die noch heute die Gesundheit von schätzungsweise jährlich Hunderttausenden von Menschen beeinträchtigen, müssen schrittweise ersetzt werden. Das Rotterdamer Übereinkommen, das den Handel nicht verbietet, aber strengen Regeln unterwirft, ist dazu ein richtiger Schritt und muss deshalb möglichst bald in Kraft treten. Das wäre ein Stück mehr globaler Gerechtigkeit vor allem für die ärmeren Länder“, sagte der Minister.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Gila Altmann wird die Konferenz, die bis zum 4. Oktober andauert, eröffnen. Ziel der Konferenz ist es, weitere Stoffe zur Aufnahme in die Konvention vorzuschlagen, darunter eine Reihe weiterer Pestizide sowie Asbest. Das bestehende, freiwillige PIC-Verfahren soll weiterentwickelt und harmonisiert werden, sodass die Konvention nach ihrem Inkrafttreten voll wirksam werden kann. Dazu ist es u.a. notwendig, dass Entwicklungs- und Schwellenländer durch Kooperationsprojekte und Technologietransfer in die Lage versetzt werden, eine Infrastruktur für ein entsprechendes Chemikalien-Management aufzubauen. Deutschland nimmt hier seit vielen Jahren als eines der größten Chemieexportländer seine Verantwortung wahr: In den vergangenen 15 Jahren wurden Projekte im Umfang von rund 280 Millionen Euro initiiert – wie zum Beispiel jüngst in Thailand und Argentinien.

Im Rotterdamer Übereinkommen (PIC-Konvention) wurden 1998 erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln für den weltweiten Handel mit gefährlichen Chemikalien festgelegt. Anlass waren u.a. Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, dass in den 90er Jahren allein durch Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel weltweit jährlich rund 1 Million Vergiftungen mit etwa 20 000 Todesfällen ausgelöst wurden — vor allem in weniger entwickelten Ländern. Die von der Konvention bislang erfassten 22 Agrar- und 5 Industriechemikalien, darunter DDT, Pentachlorphenol und Polychlorierte Biphenyle (PCB) werden nicht verboten, sondern ihr Handel unterliegt einem strengen Reglement, dem sogenannten PIC-Verfahren. PIC steht für „Prior Informed Consent“ und bedeutet, dass diese gefährlichen Chemikalien nur dann durch das Herkunftsland exportiert werden dürfen, wenn das Empfängerland dem Import zustimmt, nachdem es über die Gefährlichkeit in Kenntnis gesetzt wurde. Ein Verbot dieser Chemikalien ist derzeit noch nicht möglich, da gleichwertige Ersatzstoffe nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Bislang haben 33 Staaten, darunter Deutschland, die Konvention ratifiziert. Sie tritt in Kraft, wenn sie von 50 Staaten ratifiziert wurde. Damit wird etwa 2004 gerechnet.

Die Bundesrepublik verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen und entsprechendes Know how im Chemikalienbereich. Deshalb hat sich die Bundesregierung um den künftigen Sitz des Sekretariats des Rotterdamer Übereinkommens, aber auch des Stockholmer Übereinkommens zum Verbot von zwoelf langlebigen Umweltgiften (POPs-Konvention) beworben. Damit soll der VN-Standort Bonn gestärkt werden. Gemeinsam mit dem Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht und dem Basler Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung stellen diese Konventionen wichtige Bausteine für ein umfassendes internationales Regelungswerk zur Chemikaliensicherheit dar.

Hinweis: Zur 9. Internationalen Regierungskonferenz des Rotterdamer Übereinkommens ist ein Hintergrundpapier unter www.bmu.de bzw. im Pressereferat (01888-305-2015/18) erhältlich.

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Michael Schroeren BMU Pressedienst

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