Energiekosten: Verwaltungen und Kommunen lassen sparen

„Energiespar-Contracting“: Mehr Geld in öffentlichen Kassen
und Beitrag zum Klimaschutz – Neuer Ratgeber vorgestellt

Viele öffentliche Gebäude haben einen unnötig hohen Energieverbrauch. Das muss nicht sein: Es widerspricht nicht nur dem Stand der Technik, es läuft auch den Zielen der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung zuwider. Abhilfe soll das „Energiespar-Contracting“ bringen. Hierbei erschließt ein externer Dienstleister Energiesparmöglichkeiten in öffentlichen Gebäuden und setzt konkrete Maßnahmen in eigener Verantwortung um. Die notwendigen Investitionen werden aus den eingesparten Kosten finanziert. Folge: Die Betriebskosten sinken, ohne die öffentlichen Investitionshaushalte zu belasten. Die Parlamentarische Staatssekretärin Simone Probst und der Präsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge, stellten auf einer Fachtagung in Berlin die Vorteile des innovativen Konzeptes in Form eines Ratgebers vor.

„Klimaschutz ist ein zentrales Anliegen der deutschen Umweltpolitik. Alle Akteure müssen hierzu ihren Beitrag liefern – auch die Bundesregierung stellt sich dieser Verantwortung“, betonte Probst zu Beginn der Tagung. Im kürzlich verabschiedeten Klimaschutzprogramm der Bundesregierung liege ein Schwerpunkt in den Gebäuden, die über erhebliche Einsparpotenziale verfügen. „Gerade hier können Bund, Länder, Städte und Kommunen noch viel für den Klimaschutz tun“, bekräftigte die Parlamentarische Staatssekretärin. Das Ministerium selbst habe sich zum Ziel gesetzt, 30 Prozent seiner CO2-Emissionen bis 2005 zu reduzieren. „Dabei ziehen wir auch die Möglichkeit des Energiespar-Contracting in Betracht“, erklärte Probst. „Energiespar-Contracting dient dem Klimaschutz und schont zugleich die öffentlichen Haushaltskassen“, hob UBA-Präsident Troge hervor. Erfolgreiche Beispiele nennt die Broschüre „Energiespar-Contracting als Beitrag zu Klimaschutz und Kostensenkung“. Erarbeitet wurde sie von der Arbeitsgemeinschaft Öko-Institut Büro Berlin und Berliner Energieagentur. Sie ist kostenlos beim Umweltbundesamt erhältlich.
Das Prinzip des „Energiespar-Contracting“ ist einfach: Grundlage ist ein Vertrag zwischen einem Gebäudeeigner (Auftraggeber) und einem Energiedienstleister – dem Contractor -, um Energie zu sparen und Kosten in den Liegenschaften zu senken. Der Contractor investiert in Maßnahmen zur Energieeinsparung und finanziert diese. Seine Aufwendungen lässt er sich durch den Erfolg der Energieeinsparmaßnahmen – eine Beteiligung an den reduzierten Energiekosten – vergüten. Vorteil: Der Gebäudeeigner muss nicht investieren, trägt kein Risiko und ist trotzdem am Erfolg der Einsparmaßnahme beteiligt.
Ergebnis: Die Betriebskosten sinken, ohne die öffentlichen Investitionshaushalte zu belasten. Der Clou: Energiespar-Contracting entlastet die öffentlichen Haushaltskassen, schützt das Klima und schafft Arbeitsplätze.
Troge räumte ein, dass es auch Vorbehalte gegen das Contracting gebe. Das liege an unterschiedlichen Genehmigungsvorschriften und haushaltsrechtlichen Handhabungen in den einzelnen Bundesländern. „Eine Anpassung an die weniger restriktiven Vorgaben der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen würde die Umsetzung solcher Projekte erleichtern“, so der UBA-Präsident. Dem Einwand, durch sinkende Energiekosten lohne sich das Sparen nicht, kontert Troge mit der Feststellung, dass die Preise gegenwärtig und erst recht längerfristig steigen. In vielen öffentlichen Gebäuden seien zudem so große Einsparpotenziale vorhanden, dass deren Erschließung auch bei heutigen – niedrigen – Preisen wirtschaftlich sei.
Auch Simone Probst unterstrich angesichts des sich abzeichnenden langfristigen Strompreisanstiegs und dem „Ende der paradiesischen Zustände beim Erdölpreis“ die Bedeutung des Contractings. „Energiespar-Contracting macht gerade heute Sinn. Ich sehe keinen Grund, Entwarnung zu geben. Im Gegenteil: Es gibt viele Argumente, Entlastung zu suchen und nicht länger abzuwarten“, betonte die Staatssekretärin.
Der Ratgeber gibt konkrete Tipps. Er verweist auf rund 50 erfolgreiche Projekte in Schulen, Krankenhäusern, Bibliotheken, Universitäten, Verwaltungsgebäuden und sonstigen Einrichtungen. Für jedes Projekt werden die wichtigsten Fakten zusammengestellt und ein Ansprechpartner genannt.

Berlin, den 11.12.2000

Der Ratgeber „Energiespar-Contracting als Beitrag zu Klimaschutz und Kostensenkung“ ist kostenlos zu beziehen beim Umweltbundesamt, Zentraler Antwortdienst, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, Telefax 030/89 03-2912. Dort ist auch ein Faltblatt erhältlich.

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Karsten Klenner idw

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