Alte Elektrogeräte umweltverträglich entsorgen: Handlungshilfe für Kommunen


Mitte Juni hat die EU-Kommission einen Richtlinien-Vorschlag vorgelegt, der die Rücknahme von Elektroaltgeräten durch die Hersteller regelt. Gesetzlich in Kraft treten wird er jedoch frühestens 2004. Bis dahin sind die Kommunen in der Entsorgungspflicht. Für sie hat das Fraunhofer IPA im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums die »Handlungshilfe Elektroaltgeräte« erstellt.

Viele Stadt- und Landkreise in Deutschland sammeln Elektroaltgeräte von Privathaushalten bereits gesondert, da sie einen hohen Anteil an wiederverwertbaren Stoffen, aber auch Schadstoffe enthalten. Wird beides nicht voneinander getrennt, können beim Deponieren oder Verbrennen erhebliche Umweltbelastungen entstehen, die sich durch geregeltes Recycling vermeiden ließen. Um eine möglichst hochwertige Verwertung von Elektroaltgeräten zu erreichen, hat das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (UVM) das Fraunhofer IPA beauftragt, für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE, d. h. Stadt- und Landkreise sowie deren eigenständige Abfallwirtschaftsbetriebe) den Leitfaden »Handlungshilfen für Kommunen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten« – kurz: »Handlungshilfe Elektroaltgeräte« – zu erstellen.

Die Handlungshilfe informiert über den Stand der Technik für eine qualitativ hochwertige Verwertung der Fraktionen dieser Geräte und beinhaltet eine Muster-Leistungsbeschreibung in Form von Textbausteinen, die die ökologischen Mindestanforderungen für das Einsammeln der Altgeräte, die Demontage, das Verwerten und das Beseitigen der Einzelteile und Stoffe vorgibt. In einem einjährigen Pilotprojekt hat der Zollernalbkreis (Baden-Württemberg) als Anwender in enger Zusammenarbeit mit einem bundesweit tätigen Entsorgungsunternehmen den Leitfaden auf seine praktische Eignung hin erprobt. Das Fraunhofer IPA als unabhängiger Sachverständiger und sein Auftraggeber, das UVM, haben die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien, einschließlich der Verwertungswege und -verfahren, wiederholt und zeitnah geprüft und dokumentiert.

Dieses Pilotprojekt wurde im Dezember 1999 abgeschlossen, weitere Projekte laufen derzeit. »Das Pilotprojekt hat bewiesen, daß eine kostengünstige und umweltverträgliche Verwertung bei einem hohen Qualitätsstandard möglich ist, und das auch auf kommunaler Ebene«, sieht Fraunhofer IPA-Projektleiter Markus Hornberger seine Prognosen bestätigt. Der Zollernalbkreis hatte in seiner Ausschreibung erstmals detaillierte ökologische Mindestanforderungen an die Behandlung und Verwertung der Altgeräte gestellt und es hat sich gelohnt: »Vom Entsorger eingehalten führte das nicht nur zu einer verbesserten Recyclingquote. Auch die Schadstoffbelastung fiel geringer aus«, faßt Hornberger zusammen. So konnte die Kommune durch entsprechende vertragliche Regelungen auf den Einsatz umweltverträglicher Verwertungsverfahren und auf eine hohe Wertschöpfung hinwirken: Das gereinigte Bildröhrenglas aus Fernsehgeräten und Computermonitoren verwendet nun beispielsweise ein Hersteller von Bildschirmglas für seine Neuproduktion wieder. Ein weiteres Beispiel sind Polyurethanschäume aus Kühl- und Gefrierschränken. Sie werden nicht mehr ins Ausland gebracht, sondern in einer inländischen Anlage energetisch verwertet, die den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG, 17. BImSchV) entspricht. Mehrkosten fallen dafür nicht an. Trotz der verbesserten Leistung konnte die Kommune ihre bisherige Kostenstruktur beibehalten. Jeder Gebührenzahler trägt derzeit einen Kostenanteil von rund zwei Mark pro Jahr, eingerechnet in die Abfallgebühr.

Seit langem wird darüber diskutiert, die Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte im Rahmen ihrer Produktverantwortung zur Rücknahme von Altgeräten zu verpflichten. Eine entsprechende Elektroaltgeräte-Verordnung gibt es bislang jedoch nicht. Die EU-Kommission hat am 13. Juni 2000 einen EU-Richtlinien-Vorschlag zur Elektroaltgeräte-Entsorgung vorgelegt. Das bedeutet, daß für die nächsten 18 Monate keine nationalen Schritte möglich sind und das Inkrafttreten einer Regelung zur Elektroaltgeräte-Entsorgung frühestens Anfang 2004 zu erwarten ist. Zumindest bis dahin werden nach wie vor die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte zuständig bleiben und haben damit auch die Chance, Standards zu setzen. »Je mehr Kommunen auf der Basis der im Leitfaden zusammengestellten Anforderungen die Elektroaltgeräte-Entsorgung ausschreiben, desto besser werden die Perspektiven für einen Übergang zu einer wirklichen Kreislaufwirtschaft, auch unter ökonomischen Gesichtspunkten«, ist Hornberger sicher. »Es liegt nun an den Kommunen selbst, dieses Instrument für ihre Abfallentsorgung zu nutzen«, erklärt er.

Über 150 ÖRE und privatwirtschafliche Entsorgungsunternehmen haben den Leitfaden bereits angefordert. Er ist kostenlos bei Markus Hornberger am Fraunhofer IPA zu erhalten, bzw. kann direkt unter »www.uvm.baden-wuerttemberg.de/uvm /home/ind_pub. html« im Internet abgerufen und eingesehen werden.

Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen:
Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA
Dipl.-Ing. Martin Hieber, Telefon: 0711/970-1116, Telefax: 0711/970-1004, E-Mail: mbh@ipa.fhg.de
Dipl.-Ing. (FH) Markus Hornberger, Telefon: 0711/970-1301, Telefax: 0711/970-1004, E-Mail: myh@ipa.fhg.de

Weitere Informationen finden Sie im WWW:

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Dipl.-Ing. Michaela Neuner

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