Weg frei für umweltverträgliche Altholzentsorgung
Altholz wird künftig umweltverträglich entsorgt. Dies regelt eine Verordnung, die das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister
Jürgen Trittin beschloss. Der Bundesrat hat der Altholzverordnung bereits mit geringfügigen Änderungen zugestimmt, mit der Zustimmung des Bundestags wird in Kürze gerechnet. Sie wird voraussichtlich ab 2003 in Kraft treten.
Mit der Verordnung werden erstmals bundesweit einheitliche Anforderungen an die Entsorgung von Altholz festgelegt und verbindliche ökologische Standards vorgegeben. Altholz muss künftig in Abhängigkeit von der Belastung mit Schadstoffen in eine von vier Kategorien eingeteilt werden, von A I (naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Altholz) bis zu A IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz). Diese Altholzkategorien werden bestimmten zulässigen Verwertungsverfahren zugeordnet. So ist etwa bei der Verbrennung von Altholz zur Trocknung von Futtermitteln nur der Einsatz von schadstofffreiem Altholz der Kategorie A I statthaft. Damit wird eine Schadstoffkontamination des Futters ausgeschlossen.
Besondere Bedeutung kommt den Anforderungen an die Aufbereitung von Altholz zur Herstellung von Holzwerkstoffen zu. Holzwerkstoffe finden sich in Gebrauchsgegenständen wieder, z. B. in Spanplatten und Möbeln. Deshalb werden für die aus Altholz erzeugten Holzhackschnitzel und -späne verbindliche und strenge Schadstoffgrenzwerte festgelegt. Altholz darf künftig nur noch durch thermische Verfahren beseitigt werden; die Ablagerung auf Deponien wird verboten. Mit PCB kontaminiertes Altholz muss nach der PCB/PCT-Abfallverordnung beseitigt werden.
Mit der Altholzverordnung beschreitet die Bundesrepublik Neuland, da hierzu noch keine europäischen Regelungen existieren.
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