Sommersmog: Spitzenkonzentrationen gehen zurück

Bericht „Ozonsituation 2000 in der Bundesrepublik Deutschland“ im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de

Zwar gab es im Jahr 2000 in Deutschland im Vergleich zu 1999 wieder häufiger hohe Ozonwerte über 240 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Doch der Trend der vergangenen zehn Jahre bleibt ungebrochen: Die Spitzenkonzentrationen des gesundheitsschädlichen Sommersmogs gehen zurück. Das zeigt auf 20 Seiten der Bericht „Ozonsituation 2000 in der Bundesrepublik Deutschland“ des Umweltbundesamtes. Er dokumentiert die Ozondaten der Monate April bis August des laufenden Jahres und kann im Internet unter http://www.umweltbundesamt.deals pdf-Datei heruntergeladen werden. Ausgewertet wurde nach der gültigen Ozon-Richtlinie der Europäischen Union (EU) von 1992 und erstmals gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt des EU-Umweltministerrates zu einer neuen, schärferen EU-Ozon-Richtlinie. Sie wird die geltende Ozon-Richtlinie ablösen. Im Bericht findet sich auch eine Auswertung nach den Kriterien des ehemaligen „Ozongesetzes“, das bis zum 31.12.1999 gültig war.

Entsprechend der gültigen EU-Ozon-Richtlinie wurden die Überschreitungen der Schwellenwerte von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) sowie 360 µg/m³ als Stundenwerte ausgewertet. Ergebnis: Der Informationsschwellenwert von 180 µg/m³ wurde an 233 der 370 Messstellen in Deutschland überschritten. Im Verlauf der Ozonsaison gab es 600 Überschreitungsfälle der 180 µg/m³ mit insgesamt 1.588 Stunden Dauer, verteilt auf 24 Tage, während der Wert zur Auslösung des Warnsystems wie in den vorangegangenen Jahren nicht erreicht wurde.
Die Daten des Sommers wurden auch gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt des Umweltministerrates der Europäischen Union zu einer neuen Ozon-Richtlinie analysiert. Die neue Richtlinie sieht – wie die bereits geltende – die Information und Alarmierung der Bevölkerung vor, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Darüber hinaus werden Zielwerte, deren Einhaltung ab dem Jahr 2010 geprüft wird, sowie Langfristziele definiert. Bei Zielwerten und Langfristzielen wird zwischen Werten zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz der Vegetation unterschieden.

Der künftige Informationsschwellenwert von 180 µg/m³ (Stundenwert) stimmt mit dem bisherigen überein. Er wurde 2000 in Deutschland an rund zwei Drittel der Messstellen überschritten.
Der Alarmschwellenwert wird in der künftigen EU-Richtlinie von 360 µg/m³ auf 240 µg/m³ herabgesetzt, wobei ab einer Dauer von drei Stunden kurzfristige Maßnahmen dann zu ergreifen sind, wenn damit nach Prüfung durch die Mitgliedstaaten ein signifikantes Potenzial zur Minderung der Überschreitung des Schwellenwertes verbunden ist. Im Sommer 2000 gab es in Deutschland nur in einem Fall eine solche, über drei Stunden dauernde Überschreitung des Schwellenwertes.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit soll langfristig das Tagesmaximum der über acht Stunden gemittelten Ozonkonzentration den Wert von 120 µg/m³ nicht überschreiten. Der Zielwert lässt eine Ausnahme an 25 Tagen pro Jahr zu. An etwa drei Viertel aller Messstellen in Deutschland ist dieser Zielwert eingehalten worden.
Die Beurteilungsschwellen zum Schutz der Vegetation basieren auf dem so genannten AOT-Konzept (accumulation over threshold). Dabei werden die Konzentrationen oberhalb einer festgelegten Schwelle während eines definierten Jahres- und Tageszeitraumes – der Haupt-Wachstumsphase – zusammengezählt. Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass eine länger dauernde Belastung oberhalb einer bestimmten Schadstoffkonzentration die Pflanzen maßgeblich schädigen kann. An 81 % der deutschen Messstellen wurde der definierte Summen-Zielwert eingehalten.
Um einen Vergleich zu den Vorjahren zu ermöglichen, wurde schließlich auch nach den Kriterien des ehemaligen „Ozongesetzes“ ausgewertet. Obwohl der Auslösewert von 240 µg/m³ an acht Messstellen, verteilt auf vier Tage, erreicht wurde, wären die weiteren Bedingungen zur Auslösung von Ozon-Alarm und somit für Fahrverbote im Jahr 2000 an keinem Tag erfüllt gewesen. Das „Ozongesetz“ war bis zum 31.12.1999 gültig.

Berlin, den 21.11.2000

Den Kurzbericht „Ozonsituation 2000 in der Bundesrepublik Deutschland“ gibt es im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de.In Papierform (20 Seiten) kann er bestellt werden beim Umweltbundesamt, Zentraler Antwortdienst, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin, Fax: 030/8903-2912.

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Karsten Klenner idw

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