Verbraucherinformationsgesetz verändert behördliche Informationskultur im Internet

Diese kommt zu dem Ergebnis: Zwar verändert das seit zwei Jahren geltende Verbraucherinformationsgesetz die behördliche Informationskultur im Internet, aber erst wenige Behörden nutzen die Möglichkeit, die Öffentlichkeit aktiv zu informieren. Die Studie wurde vom unabhängigen Berliner IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung sowie Forschungspartnern durchgeführt.

In Berlin-Pankow veröffentlicht das Bezirksamt im Internet mit großer öffentlicher Resonanz die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen in Positiv- und Negativlisten. Als „sauber“ zertifizierte Lebensmittelbetriebe wie Restaurants, Metzgereien und Kantinen dürfen mit einem Smiley-Gütesiegel werben. Im Raum Heilbronn gibt das Landratsamt im Internet bekannt, welche regionalen Weinbauern und -händler Weine falsch etikettieren.

Diese und weitere aktuelle Beispiele listet eine gestern vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Studie auf. Sie untersucht, wie das am 1. Mai 2008 verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz (VIG) die behördliche Informationskultur im Internet verändert hat. Denn das novellierte Gesetz gibt Behörden bessere Möglichkeiten, von sich aus – proaktiv – an die Öffentlichkeit zu gehen – beispielsweise bei Gesundheitsgefahren oder Verbrauchertäuschungen. Das zuständige Bundesverbraucherministerium gab die Studie bei dem unabhängigen Berliner IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (Projektleitung) in Auftrag. Forschungspartner waren das Kommunikationsbüro Ulmer und das Forschungsinstitut Dialogik (beide Stuttgart).

Die Leiterin des Forschungsprojektes, die Berliner Informationswissenschaftlerin Britta Oertel (IZT), fasst die Ergebnisse so zusammen: „Bislang informieren erst wenige Behörden proaktiv im Internet. Doch Beispiele wie das Smiley-Projekt in Berlin-Pankow oder die Aktivitäten des Landratsamtes Heilbronn während des sogenannten Weinskandals zeigen, dass diese behördlichen Initiativen in der Regel auf ein positives Echo bei den Verbrauchern stoßen.“ Britta Oertel ist zuversichtlich: „Wir gehen davon aus, dass zukünftig weitere Behörden die neuen Möglichkeiten nach § 5 Abs.1 Satz 2 VIG zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzen werden.“

Der an der Studie beteiligte Kommunikationsexperte Frank Ulmer gibt zu bedenken: „Aus unserer Verbraucherforschung wissen wir, dass die zuständigen Behörden bisher nicht zu den vorrangigen Informationsquellen der Verbraucherinnen und Verbraucher zählen. In den Ergebnislisten der Suchmaschine Google, aber auch der Internetenzyklopädie Wikipedia sind die Informationsangebote und Untersuchungsergebnisse von Behörden in der Regel nicht prominent verzeichnet.“ Sein Kollege Daniel Schimke vom Forschungsinstitut Dialogik betont: „Hier besteht ein Ansatzpunkt für Behörden, die eigenen Angebote online besser zu platzieren.“

Das zuständige Bundesministerium gibt allen interessierten Bürgerinnen, Bürgern und Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme, sie können über das Informationsportal http://www.vigwirkt.de ihre Meinung mitteilen. Dort erhalten sie auch die Studie des IZT und seiner Forschungspartner zum Download.

Kontakt: Britta Oertel, E-Mail: b.oertel@izt.de, Tel.: +49-30-803088-43
Zum Bericht der Bundesregierung über die Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes:
http://www.vigwirkt.de/de/vig-im-dialog
Zum Download der Studie:
http://www.vigwirkt.de//fileadmin/sites/default/files/Evaluation/Studie-VIG.pdf

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