Verbote machen Killerspiele noch interessanter

Verbote von Filmen oder Videospielen, die für Kinder und Jugendliche womöglich bedenklich sind, erzielen offenbar nicht die gewünschte Wirkung.

Im Gegenteil: Die vom deutschen Jugendmedienschutz vorgeschriebenen Alterskennzeichnungen sind vielmehr ein Schuss nach hinten. Wie die Universität Erfurt und die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover aufzeigen, erhöhen die als Warnhinweise gedachten Kennzeichnungen auf Film- und Computerspielverpackungen das Interesse der Gamer sogar. So werden Killergames und Horrorstreifen zu „verbotenen Früchten“.

Größere Hinweise, höheres Verlangen

Seit 1. Juni 2009 müssen Filme und Spiele im Handel mit noch größeren Alterskennzeichnungen versehen sein als zuvor. Sie zeigen an, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche in Deutschland bestimmte Inhalte kaufen bzw. nutzen dürfen. Die Maßnahme war aber nur teilweise erfolgreich, wie die Experten nachweisen. Zwar nehmen die Konsumenten die Hinweise beim Einkauf schneller und intensiver wahr als bisher. Gleichzeitig verspüren etwa die zwölf- bis 13-jährigen Interessenten aber auch einen höheren Reiz, die Beschränkung zu missachten.

Bei den Jugendlichen ist der Drang gestiegen, „eben gerade solche Titel zu nutzen, für die sie eigentlich zu jung sind“, heißt es von den Experten. Sie sprechen von einem „Forbidden-Fruit“-Effekt.

„Die Verbote steigern die Attraktivität bestimmter Inhalte“ und scheinen somit nicht der richtige Weg zu sein, auf eventuell nicht altersgemäße Medien hinzuweisen. Zudem erfassen die Altersbeschränkungen den tatsächlichen Entwicklungsstand von Kindern nicht, der sich häufig deutlich unterscheidet. Eine inhaltliche Begründung für die Kennzeichnung – wie in anderen Ländern üblich – würde den ohnehin kritischen Eltern womöglich bei den richtigen Kaufentscheidungen helfen.

Media Contact

Manuel Haglmüller pressetext.redaktion

Weitere Informationen:

http://www.uni-erfurt.de

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