Nur eine Minderheit nimmt Anspruch wahr – Studie: Grundsicherung erreicht viele arme Senioren nicht

Lieber eiserne Ausgabendisziplin halten als zum Sozialamt gehen: Wie viele Menschen sich so verhalten, ist schwer zu sagen, denn sie tauchen in keiner amtlichen Statistik auf. Dasselbe gilt für diejenigen, die schlicht nicht wissen, dass ihnen wegen ihres geringen Einkommens staatliche Zuschüsse zustehen.

Mithilfe repräsentativer Bevölkerungsbefragungen haben Sozialwissenschaftler aber immer wieder versucht, die Dunkelziffer der Armut zu ermitteln. Je nach Methode und Untersuchungsjahr variierten die Ergebnisse. Aber bereits in den 1990er-Jahren war klar: Auf jeden Sozialhilfeempfänger könnte ein Sozialhilfeberechtigter kommen, der seine Ansprüche nicht einlöst. Und unter Älteren ist die verdeckte Armut besonders verbreitet.

Deshalb wurde 2003 die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ eingeführt. Sozialhilfeempfänger im Rentenalter brauchen nun in der Regel nicht mehr zu fürchten, dass das Amt sich das Geld bei ihren Kindern zurückholen könnte. Und die Rentenversicherung wurde verpflichtet, Kleinrentner auf ihren potenziellen Grundsicherungsanspruch aufmerksam zu machen.

Die Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker hat die verdeckte Armut in Deutschland in mehreren von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten wissenschaftlichen Projekten ausgeleuchtet. In einer aktuellen Auswertung untersucht sie nun, wie sich die verdeckte Armut unter Älteren seitdem entwickelt hat.* Ihr Fazit: Das Ziel des Gesetzes „ist offenbar nicht erreicht worden.“

Beckers Berechnungen beruhen auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für das Jahr 2007. Aus den Zahlen der repräsentativen Befragung ergibt sich: Von gut einer Million Menschen ab 65 Jahren, denen damals Grundsicherung zustand, bezogen nur 340.000 tatsächlich Leistungen. Die daraus abgeleitete „Quote der Nichtinanspruchnahme“, so der technische Begriff, betrug 68 Prozent. Selbst wenn ältere Menschen, die in ihrem Eigenheim wohnen, pauschal als nicht anspruchsberechtigt angenommen werden, liegt die Quote bei 57 Prozent.

Becker ist sicher, dass dieses Ergebnis die Realität gut widerspiegelt. Schließlich steht die mit demselben Datensatz ermittelte „bekämpfte Armut“ in Übereinstimmung mit den amtlichen Statistiken – was für die Repräsentativität der Stichprobe spricht. Und wenn es Verzerrungen gäbe, dann würde die verdeckte Armut eher unterschätzt, betont die Forscherin. Möglich wäre nämlich, dass Menschen, die den Gang zum Sozialamt scheuen, auch überdurchschnittlich häufig vor der Teilnahme an Befragungen zurückschrecken. Zudem wurden Personen mit Sparguthaben oder nur geringen Grundsicherungsansprüchen von unter 30 Euro im Monat bei ihrer Rechnung gar nicht berücksichtigt.

Bedürftigkeit im Alter ist meist keine Folge gänzlich fehlender Rentenansprüche; auch dies lässt sich aus dem SOEP ablesen. Die Rente reicht aber nicht, um die Bezieher auf das sozio-kulturelle Existenzminimum zu heben. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, hat im Schnitt ein gesetzliches Alterseinkommen von 549 Euro brutto im Monat, bei den Anspruchsberechtigten ohne Grundsicherungsbezug sind es 610 Euro. Das entspricht 44 bzw. 49 Prozent des Ruhegeldes, das nicht bedürftige Rentner im Durchschnitt erhalten.

Im Rahmen des SOEP wurden die Teilnehmer auch gefragt, ob sie sich finanziell mindestens alle zwei Tage eine warme Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder Geflügel leisten können. Von den verdeckt armen Älteren antworteten 8 Prozent mit Nein. In der nicht bedürftigen Vergleichsgruppe sind es nur 0,6 Prozent.

Die nach wie vor hohe Dunkelziffer sei ein Grund, das Gesetz zur Grundsicherung im Alter noch einmal zu überarbeiten, schreibt Becker. Die Rentenversicherung sollte sich stärker als bisher um Rentner mit geringen Einkünften kümmern und sie beim Antrag auf Grundsicherung unterstützen. Die im Vergleich zum Arbeitslosengeld II strengeren Vorschriften zur Vermögensanrechnung sollten gelockert werden. Außerdem sollte „die Definition angemessenen Wohnraums überdacht“ werden, empfiehlt die Wissenschaftlerin. Denn möglicherweise beantragten viele bedürftige Ältere auch deshalb keine Grundsicherung, weil sie fürchten, das Amt könnte auf dem Umzug in eine billigere Wohnung bestehen. „Ein Umzug im Alter ist aber besonders belastend und der damit verbundene Verlust sozialer Kontakte meist nachhaltig“, so die Forscherin. Zudem liege es in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft, Stigmatisierungen und Schuldzuweisungen zu vermeiden, damit sich mehr Menschen für ihren Rechtsanspruch auf Grundsicherung entscheiden.

*Irene Becker: Finanzielle Mindestsicherung und Bedürftigkeit im Alter. In: Zeitschrift für Sozialreform 2/2012.

Infografik zum Download im Böckler Impuls 13/2012: http://www.boeckler.de/hbs_showpicture.htm?id=40862&chunk=1

Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung

Rainer Jung
Leiter Pressestelle
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