Kindesvernachlässigung – ein unterschätztes Risiko?

Diese Formen von Vernachlässigung sind nicht lebensbedrohlich, können Kinder jedoch langfristig erheblich schädigen. In erster Linie sind die betroffenen Kinder die Leidtragenden. Darüber hinaus entstehen aus volkswirtschaftlicher Sicht aufgrund des Unvermögens, der Vernachlässigung entschieden entgegen zu wirken, substanzielle Folgekosten.

Finanziert werden müssen etwa notwendige Fördermaßnahmen wegen drohender oder vorliegender Entwicklungsverzögerungen, Schulschwierigkeiten und Integrationsproblemen am Arbeitsmarkt oder Behandlungen psychischer Störungen, die sich durch Vernachlässigung langfristig gehäuft entwickeln. In ihrem neuen Buch, das im Mai 2010 unter dem Titel „Kindesvernachlässigung“ erscheint, erläutern Dr. Heinz Kindler und Beate Galm (beide DJI) Formen, Folgen, Ursachen und Interventionsmöglichkeiten.

Aktuell kann nur geschätzt werden, ob Vernachlässigung im Hinblick auf Anzahl, Dynamik und Schweregrad bundesweit zu- bzw. abnimmt. Denn Deutschland verzichtet bislang noch auf fundierte Erhebungen im Rahmen der Sozialberichterstattung. In der Kinder- und Jugendhilfestatistik werden Gefährdungslagen von Kindern, die der Jugendhilfe bekannt werden, bislang nicht differenziert erfasst, obwohl die Weltgesundheitsorganisation ein entsprechendes Monitoring mehrfach vorgeschlagen hat. Auf der Basis internationaler Erhebungen liegen die Schätzungen für Deutschland bei 20.000 bis 100.000 Fällen.

In der Praxis besteht die große Herausforderung für Fachkräfte nicht nur darin, stark belastete Familien frühzeitig zu erkennen, sondern vor allem über niedrigschwellige Zugänge einen vertrauensvollen, nachhaltigen Kontakt zu ihnen aufzubauen. Dr. Susanne Nothhafft, Juristin am Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK), das am Deutschen Jugendinstitut (DJI) vor zehn Jahren eingerichtet wurde, weist darauf hin, dass nicht jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat automatisch berechtige, diese von der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu entheben. „Nur wenn die Eltern in einer das Kindeswohl gefährdenden Weise ihrer Verantwortung nicht gerecht werden oder werden können, greift das Wächteramt des Staates“, so Nothhafft weiter. Dessen Aufgabe sei es nicht, für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmögliche Förderung oder Erziehung zu sorgen. Vielmehr gehörten aus juristischer Sicht „Eltern und deren sozioökonomische Verhältnisse zum ‚Lebensrisiko’ eines Kindes, zitiert Nothhafft die Rechtsprechung.

Umso wichtiger ist es, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards im Kinderschutz weiter zu entwickeln und umzusetzen. Um aus problematischen Fällen zu lernen und Defizite im Kinderschutz zu identifizieren, wurde das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) beauftragt, ein Qualitätsentwicklungsprojekt unter dem Motto „Aus Fehlern lernen“ durchzuführen und eine Plattform für einen regelhaften Erfahrungsaustausch einzurichten. Das DJI und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind Träger des NZFH, das im März 2007 im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ gegründet wurde. Christine Gerber (DJI) plädiert im Gespräch mit DJI Online für die Entwicklung einer echten Fehlerkultur und für ein Umdenken bezüglich der Fehleranalyse: Es gehe nicht darum, Schuldige zu identifizieren, sondern die systemischen Gründe für das Entstehen des Fehlers zu finden – wie die Missachtung des Vier-Augen-Prinzips oder der Inaugenscheinnahme des Kindes sowie mangelhafte Dokumentation und Brüche in der Kommunikationskette.

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Andrea Macion idw

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