Familienhebammen werden positiv beurteilt – Kein Ersatz für sozialpädagogische Fachangebote

Professor Dr. Johann Behrens, Direktor des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft, sieht im Einsatz der Familienhebammen allerdings keinen Ersatz für sozialpädagogische Fachangebote der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Forscherinnengruppe des Projekts „FrühStart: Familienhebammen in Sachsen-Anhalt“ (Leitung: Prof. J. Behrens, Forscherinnen Dr. Ayerle und Dr. Luderer) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die „den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam verbessern“ und Familienhebammen stärken und finanziell fördern will. Das Evaluationsprojekt „FrühStart: Familienhebammen in Sachsen-Anhalt“, begleitete die seit 2006 vom Landeshebammenverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt initiierte und geförderte Einführung der Familienhebammen aus wissenschaftlicher Perspektive.

Dabei wendeten die Wissenschaftlerinnen des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verschiedene wissenschaftliche Methoden an – finanziert wurde die wissenschaftliche Begleitung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“.

Laut Dr. Gertrud Ayerle hat die Evaluation gezeigt, dass „die 33 Familienhebammen, die über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren insgesamt 734 Familien in häufig hoch belastenden Lebenssituationen begleiteten, ein ganzes Bündel von präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen bereitstellen konnten. Dazu gehörten z.B. die Unterstützung bei der Pflege und Ernährung des Kindes, die Förderung der Mutter-Kind-Beziehung, Coaching beim Ausfüllen von Formularen und bei der Wahrnehmung von Arztterminen sowie die emotionale Unterstützung bei Überforderungssituationen.“

Darüber hinaus nahmen die Familienhebammen, die im Netzwerk ‚Frühe Hilfen’ etablierte Kontaktpersonen sind, eine Vermittlungs- und Lotsenfunktion wahr, indem sie schwangere Frauen und Mütter bedarfsgerecht an Akteure des Gesundheits- und Sozialbereiches für weiterführende Unterstützungsangebote oder ärztliche und therapeutische Behandlungen verweisen konnten. „Bei einer Teilstichprobe von 133 Familien erfolgten im Verlauf der Betreuung an durchschnittlich zehn Tagen Kontakte mit anderen Akteuren. In manchen Familien waren es sogar bis zu 68 Tagen, an welchen sich die Familienhebammen um Termine mit anderen Akteuren oder um eine Weiterleitung der Familie bemühten“, so die Ausführungen von Dr. Christiane Luderer.

Die Familien bewerten die Betreuung durch eine Familienhebamme überdurchschnittlich positiv. Sie wird als Vertrauenspartnerin gesehen, die den Müttern Beratungen, praktische Anleitung und fachliche Hilfe in der Pflege, Versorgung und Ernährung des Kindes anbietet. Sie schätzen die Erreichbarkeit der Familienhebammen und deren Hausbesuche sehr, da sie ihnen z.B. beschwerliche Wege zu außerhäuslichen Terminen ersparen. Im Verlauf der Betreuung durch die Familienhebammen nahmen die Kompetenzen der Mütter in der Versorgung des Kindes und in der Mutter-Kind-Beziehung signifikant zu, wenn die Betreuung mindestens sechs Monate umfasste.

Die Rolle der Familienhebamme liegt – wie die aller Hebammen – vornehmlich im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung sowie der interprofessionellen Zusammenarbeit. Professor Behrens betont: „Die interprofessionelle Zusammenarbeit ist besonders nötig, wenn eine weitere medizinische Behandlung oder Unterstützungsangebote durch die Kinder- und Jugendarbeit angezeigt sind. Die Familienhebamme vertritt die Interessen des Säuglings, steht dafür jedoch an der Seite der Eltern, um deren Kompetenzen und Mittel zu fördern, die optimale gesundheitliche Versorgung des Säuglings im ersten Lebensjahr zu gewährleisten. Auf diese Weise trägt die Familienhebamme zur gesundheitlichen Chancengleichheit der in hoch belastenden Situationen lebenden Familien bei.“

Die Forscherinnengruppe des Projekts „FrühStart: Familienhebammen in Sachsen-Anhalt“ äußert Bedenken hinsichtlich der möglicherweise implizierten Auffassung des Ministeriums oder der Öffentlichkeit. So bekräftigt Professor Behrens, dass „die Familienhebammen keinen Ersatz für sozialpädagogische Fachleistungen der Kinder- und Jugendhilfe darstellen oder gar die Lösung für die Prävention von Kindesvernachlässigung und -missbrauch sind“.

Zwar ist die kontinuierliche Betreuung durch die Familienhebamme hinsichtlich der Prävention der Vernachlässigung und -misshandlung von Säuglingen ein unverzichtbares, niedrig schwelliges Angebot, jedoch kann sie diese Funktion nur effektiv wahrnehmen, wenn sie ein integrativer Teil des Hilfenetzes des Gesundheits- und Sozialbereichs ist. Darüber hinaus ist eine Wirksamkeit der Unterstützung durch die Familienhebammen auch in Zukunft nur sichergestellt, wenn die Familien auf freiwilliger Basis den Zugang zur Familienhebamme als Vertrauensperson finden und ihr primärer Auftrag als einer der „Frühen Hilfen“ angesehen wird – denn der Schutzauftrag liegt nach wie vor im Hoheitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe.

Media Contact

Jens Müller idw

Weitere Informationen:

http://www.uni-halle.de

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