Fakten: Die meisten gefährlichen Produkte kommen aus China

Jedes Jahr veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als zentrale Meldestelle des Bundes die gemeldeten Verstöße gegen das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).

Darüber hinaus beleuchtet der Bericht „Gefährliche Produkte 2011“ auch die tödlichen Arbeitsunfälle des Jahres 2010, die sich in Deutschland im Zusammenhang mit Geräten und Maschinen ereigneten, sowie die von der deutschen Tagespresse gemeldeten Ereignisse und Vorfälle im Zusammenhang mit technischen Geräten und Produkten.

Auf Platz eins der von den Behörden aufgespürten gefährlichen Produkte stehen 2010 elektrische Haushaltsgeräte. Platz zwei belegen Kinderspielzeuge, zum Beispiel Bälle, Plüschfiguren, Spielzeugautosets und ein Kinderfaschingskostüm. Es folgen Bedarfsgegenstände für Heim- und Freizeit wie Feuerzeuge und Kleber auf Platz drei.

Am häufigsten (36 Prozent) verstießen die von den Behörden aufgespürten Produkte gegen die sogenannte „Niederspannungsrichtlinie“, die europaweit alles regelt, was geräteseits mit Elektrizität betrieben wird. So waren hier etwa Reis- und Wasserkocher oder Haartrockner, Heizlüfter oder Waschmaschinen auffällig. Meistens bestand die Gefahr eines Stromschlags. Aber auch Überhitzungs- und damit Brandgefahren wurden bemängelt.

30 Prozent aller Produkte verletzten die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen des deutschen „Dachgesetzes“ für technische Geräte und Produkte, das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), das zurzeit novelliert wird. Dazu gehörten im Jahr der Fußballweltmeisterschaft beispielsweise auch die berüchtigten Fanfaren, bei denen die Gefahr bleibender Hörschäden bestand. An dritter Stelle standen mit 24 Prozent Verstöße gegen die sogenannte „Spielzeugrichtlinie“. Von den Spielzeugen ging oftmals die Gefahr aus, dass Kleinteile verschluckt werden konnten – beispielsweise bei Kunststoffspielzeugen. Viele der gemeldeten Spielzeuge waren zudem oft mit gesundheitsschädlichen chemischen Stoffen belastet.

Die aktuelle Auswertung bezieht sich erstmals nur auf Produkte, die dem GPSG unterliegen. Produkte, die aufgrund einer anderen Rechtsvorschrift wie zum Beispiel dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gemeldet wurden, zählt der Bericht nur in Ausnahmefällen auf, etwa wenn die gesetzliche Zuordnung strittig war.

Der detaillierte Informationsdienst kann bezogen werden über das Informationszentrum der BAuA:
Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund
Servicetelefon 0231 9071-20 71, Service-Fax 0231 9071-207 0
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de
Darüber hinaus steht der Bericht im neuen Produktsicherheitsportal der BAuA auch online im PDF-Format zur Verfügung: http://www.produktsicherheitsportal.de
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Jörg Feldmann idw

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