BMWI veröffentlicht Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse zu "SMART METER"

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat heute die lange von der Branche erwarteten Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Messsysteme veröffentlicht.

Die Kosten-Nutzen-Analyse ist Grundlage für die sogenannte „Rollout- Verordnung“, die die zukünftigen Rahmenbedingungen beim Einsatz von intelligenten Strom- und Gaszählern (Smart Metern) in Deutschland verbindlich vorschreiben wird.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt insbesondere, dass der Messstellenbetreiber mit den meisten Zählpunkten innerhalb des Gebietes die neu geschaffene Rolle des „Smart Meter Gateway Administrator“ grundsätzlich innerhalb eines Verteilnetzgebietes übernimmt.

Diese Grundzuständigkeit liegt nur bei einem Unternehmen pro Netzgebiet, also dem regulierten Verteilnetzbetreiber, der jedoch die Möglichkeit zu Kooperation beziehungsweise zur Beauftragung Dritter hat. Grundsätzlich kann jedoch jedes Unternehmen, das die entsprechenden Anforderungen erfüllt und nachweist, diese im wettbewerblichen Rahmen anbieten.

Auch wurde im Sinne des Wettbewerbs dem Letztverbraucher das Recht eingeräumt, einen vom grundzuständigen abweichenden Smart Meter Gateway Administrator zu wählen. Der Smart Meter Gateway Administrator ist die zentrale Rolle im intelligenten Energiesystem, der als vertrauenswürdige Instanz das Smart Meter Gateway konfiguriert, überwacht und steuert. Die Verpflichtung zum Einbau intelligenter Zähler und Messsysteme liegt wie bisher beim Messstellenbetreiber.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Verteilnetzbetreiber schaffen bereits heute die Grundlage für intelligente Stromnetze (Smart Grids). Sie sind für den gesamten Aufbau einer Kommunikationsinfrastruktur sowie einer Informations- und Dienstevermittlungsumgebung verantwortlich. Somit ist es nur konsequent, dass die Grundzuständigkeit der Rolle des Smart Meter Gateway Administrator vom Verteilnetzbetreiber übernommen wird. Damit bestätigt das BMWi unsere zentrale Forderung.“

Der VKU begrüßt zudem, dass die Kosten-Nutzen-Analyse im Ergebnis des angestrebten „Rolloutszenario Plus“ keine Absenkung der Einbauverpflichtung unter den derzeit bestehenden Schwellenwert von 6.000 Kilowattstunde (kWh) empfiehlt. Damit konzentriert sich der verpflichtende Einsatz von intelligenten Messsystemen in Deutschland – wie vom VKU seit langem gefordert – auf die Gruppen, die auch tatsächlich Verlagerungspotenzial besitzen. Auch dass man bei EE- und KWK-Anlagen (Altanlagen und Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 0,25 kW und sieben kW) zukünftig intelligente Messsysteme einbauen muss, wird vom VKU befürwortet. Damit wird sichergestellt, dass diese Anlagen einen Beitrag zum netzentlastenden Verhalten leisten können und gleichzeitig besser in das Energiesystem integriert werden können.

Diese Einbaupflicht betrifft auch steuerbare Anlagen gemäß Paragraph 14a im Energiewirtschaftsgesetz zu den Pflichteinbaufällen. Das bedeutet, dass bei Anwendung des empfohlenen „Rolloutszenario Plus“ circa 50 Millionen intelligente Messsysteme und Zähler für Strom und weitere 14 Millionen für Gas bis 2029 in Deutschland eingebaut werden müssen. „Damit erhalten wir endlich klare Rahmenbedingungen“, so Reck. „Mit den nun vorliegenden Ergebnissen der Kosten-Nutzen-Analyse muss das BMWi mit Augenmaß die entsprechende „Rollout-Verordnung“ erarbeiten.“ Bei den folgenden Gesprächen, in denen es um die konkrete Ausgestaltung der Verordnung geht, wird der VKU auch weiterhin darauf achten, dass Kosten und Nutzen dieser neuen Technologie in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 235.000 Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKUMitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung.

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