Offenlegung der Vorstandsgehälter bringt steigende Löhne mit sich

Durch die gesetzlich geplante Offenlegung von Vorstandsvergütungen ab dem 1. Januar 2007 werden diese Gehälter eher noch weiter steigen als sinken. Zu diesem Ergebnis kommen Volkswirtschaftler der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kooperation mit Business-Fachleuten der WHU – Otto Beisheim School of Management.

In der aktuellen Studie „Zur Notwendigkeit des Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetzes“ zu den zu veröffentlichten Vorstandsgehältern von Top-Managern machen die Wissenschaftler deutlich, dass sich die „unterbezahlten“ Vorstände mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ungerecht entlohnt fühlen werden und folglich mehr Geld fordern. Gegenüber pressetext weist Georg Stadtmann, Lehrstuhlleiter des Fachgebiets Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Düsseldorf, darauf hin, dass „die Lohndifferenzierung zwischen den Mitgliedern eines Unternehmens reduziert werden wird, um Konflikten vorzubeugen“. Der Experte geht hierbei davon aus, dass die Aufwendungen für die Vorstandsvergütung damit noch weiter ansteigen werden.

Da es Vergleiche jedoch nicht nur innerhalb eines Unternehmens geben wird, ist eine durchschnittsbezogene Vorstandsvergütung über alle Branchen hinweg berechenbar. Laut Stadtmann sei die durchschnittliche Steigung des Lohnniveaus von Vorständen darauf zurückzuführen, dass unterdurchschnittliche Gehälter schneller ansteigen als überdurchschnittliche Gehälter sinken. So komme es zwangsläufig zu Lohnsteigerungstendenzen. Die gesetzliche Intention, einer „vornehmen Zurückhaltung“ sei somit nicht erfüllt, erklärt Stadtmann. Als Beispiele für bereits existierende gesetzliche Festschreibungen zur Offenlegung von Vorstandsvergütungen lassen sich vor allem die angelsächsischen Staaten anführen.

Studien scheinen die These von Stadtmann zu stützen, da fast immer Lohnsteigerungen die Folge waren. „Allerdings gibt es in diesen Ländern einen so genannten ,Combined Code on Corporate Governance', eine gesetzliche Festschreibung, dass eine einmalige Anpassung von Vorstandsgehältern zumindest mittelfristig nicht geändert wird“. Laut dem Volkswirtschaftler hätte der deutsche Gesetzgeber dies bei der Formulierung des 2007 in Kraft tretenden Gesetzes mitberücksichtigen sollen. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass sich das eigentliche Ziel einer leistungskonformen Besoldung von Vorstandsmitgliedern somit eher kontraproduktiv auswirkt. Die Transparenz der Gehälter führe unweigerlich zur „permanenten Diskussion über die Höhe und damit verbundene neue Gehälter- und Vergütungsfestlegung für Vorstandsmitglieder“, so Stadtmann. Die unter http://www.wiwi.uni-duesseldorf.de/lehrstuehle/fachgebvwl/forschung aufzurufende Kooperationsstudie soll 2007 in der „Zeitschrift für Wirtschaftspolitik“ publiziert werden.

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Florian Fügemann pressetext.deutschland

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