RWI Essen: Biodiesel zunehmend besteuern

Nach einer aktuellen Studie des RWI Essen sollte die völlige Steuerbefreiung von Biodiesel abgeschafft werden. Sie lässt sich weder mit Beschäftigungseffekten, noch durch die Ökobilanz oder Gründe der Emissionsvermeidung rechtfertigen. Ebenso kritisch ist eine Beimischungspflicht für Biodiesel zu bewerten. Stattdessen sollte die Forschung im Bereich Biotreibstoffe vorangetrieben werden, damit diese zukünftig ohne spezielle Förderung am Markt bestehen können.

Biodiesel weiterhin von der Mineralölsteuer zu befreien, ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. Stattdessen sollte Biodiesel in Zukunft wenigstens teilweise und zunehmend besteuert werden. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des RWI Essen. Momentan wird auf Biotreibstoffe wie Biodiesel und Bioethanol keine Mineralölsteuer erhoben. Dies soll helfen, die unverbindlichen Quoten der EU-Richtlinie 2003/30/EC für Biotreibstoffe zu erfüllen. Demnach wird in den EU-Mitgliedstaaten für 2005 ein Biotreibstoffanteil von 2 Prozent angestrebt, bis 2010 ist ein Anteil von 5,75 Prozent vorgesehen. Bereits im Jahr 2004 verursachte die Steuerbefreiung von Biodiesel allein in Deutschland Steuerausfälle von rund 500 Millionen Euro. Zur Zeit ist Deutschland innerhalb der EU der mit Abstand größte Produzent von Biodiesel.

Die Steuerbefreiung wird neben Umwelteffekten auch mit positiven Beschäftigungseffekten in der Landwirtschaft gerechtfertigt. Aus ökonomischer Sicht hemmt diese Subventionierung jedoch den notwendigen Strukturwandel im Agrarsektor. Um den angestrebten Biodieselanteil von 5,75 Prozent zu erreichen, käme es zudem zu vermehrtem Wettbewerb um Ackerland, da der Rapsanbau erheblich ausgeweitet werden müsste. Dies könnte zu höheren Preisen für landwirtschaftlich erzeugte Nahrungsmittel führen.

Steuerbefreiung lässt sich nicht mit Ökobilanz begründen

Bei genauerer Betrachtung aller ökologischen Wirkungen zeigt sich, dass sich die Steuerbefreiung von Biodiesel auch aus der Perspektive der Umwelt nicht rechtfertigen lässt. So reduziert sich zwar der Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber fossilem Diesel, jedoch nicht um 100 Prozent, sondern nur um einen Wert zwischen 41 und 78 Prozent. Dies liegt sowohl am geringeren Energiegehalt des Biodiesels, als auch an der energieintensiven Verarbeitung des Raps. Die große Bandbreite resultiert unter anderem daraus, ob und in welcher Höhe weiterverwertbaren Nebenprodukte der Biodieselproduktion in der Ökobilanz berücksichtigt werden.

Darüber hinaus ist Biodiesel keinesfalls eine kosteneffiziente Strategie zur Emissionsvermeidung. Mit ca. 140 bis 300 Euro pro Tonne liegen die Emissionsvermeidungskosten weit über dem mittelfristig geschätzten Preis von 30 Euro pro Tonne für CO2-Zertifikate. Biodiesel bedarf deshalb auch in Zeiten des Emissionshandels einer Förderung.

Forschung sollte intensiviert werden

Da weder ökonomische noch ökologische Motive für eine weitere komplette Steuerbefreiung von Biodiesel sprechen, fordert das RWI Essen, Biodiesel in Zukunft zumindest teilweise und zunehmend zu besteuern. Es rät hingegen davon ab, die Steuerbefreiung – wie im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vorgesehen – durch eine Beimischungspflicht zu ersetzen. Die Mineralölwirtschaft würde die damit verbundenen Kosten voraussichtlich über höhere Dieselpreise an die Verbraucher weitergeben. Zudem würden auch in diesem Fall die Preise für landwirtschaftlich erzeugte Nahrungsmittel steigen, da der ausgedehnte Rapsanbau eine Konkurrenz um Ackerflächen zur Folge hätte.
Begrüßt wird vom RWI Essen hingegen die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Absicht, Forschung und Entwicklung bei nachwachsenden Rohstoffen voranzubringen. Auf diese Weise könnten auf längere Sicht Biotreibstoffe entwickelt werden, die auch ohne Steuerbefreiung oder Beimischungspflicht am Markt bestehen könnten.

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Joachim Schmidt idw

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