Kinderbetreuung nach Bedarf braucht neue Finanzierungsstrukturen

Studie des IAT im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung

Neue Angebote für flexible, bedarfsgerechte Kinderbetreuung in Kitas und Ganztagsschulen erfordern auch neue Finanzierungswege. Die Regelungen im nordrhein-westfälischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) sind viel zu unflexibel und erschweren es, das Angebot am tatsächlichen Bedarf berufstätiger Eltern auszurichten. Das sind Ergebnisse einer umfangreichen Studie, die das Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zum Thema „Arbeitszeit und Kinderbetreuung“ erstellt hat. „Dass die Betreuungskapazitäten in NRW forciert ausgebaut werden, ist begrüßenswert, Einheitslösungen – wie fünf Tage Ganztagsbetreuung – reichen aber nicht aus, son-dern überfordern lediglich den Geldbeutel der Eltern“, so die IAT-Forschungsdirektorin Dr. Sybille Stöbe-Blossey.

Bedarf an flexibler Betreuung sehr groß

Ausgangspunkt des Projektes war eine repräsentative Telefonbefragung, bei der 1232 Mütter in NRW mit insgesamt 1985 Kindern befragt wurden, ob und wie sie eigene Berufstätigkeit und Betreuung der Kinder unter einen Hut bringen können und welche Lösungen sie sich wünschen. Deutlich wurde, dass Erwerbstätigkeit und Erwerbswünsche weit auseinander klaffen: 88 Prozent aller befragten Mütter sind an einer Erwerbsarbeit interessiert. Aber nur 55,4 Prozent können arbeiten gehen und haben das Betreuungsproblem gelöst – notfalls mit Hilfe der Großmutter oder von Nachbarn. „Mit der Arbeitszeitstudie konnte nachgewiesen werden, dass der Bedarf an flexibler Kinderbetreuung sehr groß ist“, sagt Dr. Erika Mezger, Leiterin der Abteilung Forschungsförderung in der Hans-Böckler-Stiftung. „Es ist gleichstellungspolitisch von hoher Bedeutung, dass diese Erkenntnisse jetzt zu umsetzbaren Lösungskonzepten führen.“

Innovative, individuell zugeschnittene Lösungen

Eltern müssen oft zu Zeiten arbeiten, in denen Kindertagesstätten und Ganztagsschulen geschlossen sind, zeigt die Studie. Und Teilzeitarbeit ist längst nicht mehr gleichzusetzen mit Halbtagsarbeit am Vormittag; vielmehr verteilen sich die Arbeitsstunden höchst unterschiedlich über die gesamte Woche. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Projekten, in denen flexible Betreuungskonzepte erprobt werden. Sie reichen von „Spätgruppen“ in Kindergärten und Ganztagsgrundschulen über Familiendienste für individuelle Lösungen bis hin zu privaten Einrichtungen, in denen die Eltern die benötigten Betreuungsstunden ihrem Bedarf entsprechend „kaufen“ können. Die von der NRW-Landesregierung verfolgte Idee der „Familienzentren“, die Kindergärten, die Arbeit von Tagesmüttern und die Beratung der Familien verknüpfen sollen, weist in die richtige Richtung.

Bildungsauftrag und Flexibilität

Bei der Analyse der Praxisprojekte zeigt sich: Es ist durchaus möglich, pädagogische Konzepte zu entwickeln, die den Bildungsauftrag der Kinderbetreuung mit flexiblen Lösungen verbinden – den Kindern geht es in flexiblen Angeboten gut. Engpässe gibt es eher in organisatorischer Hinsicht. Die Betreuung zu unüblichen Zeiten – am späten Nachmittag, am Abend, nachts oder am Wochenende – ist im Stunden-Budget „normaler“ Kindergärten und Ganztagsschulen nicht vorgesehen. Eltern müssen diese Betreuung meistens voll privat finanzieren, was selbst mit einem durchschnittlichen Einkommen schwierig ist. Geboten werden Einheitslösungen, die für alle Wochentage gleich sind – entweder jeden Tag ganztags oder gar keine Über-Mittag-Betreuung. In den Regelungen zur Offenen Ganztagsschule sieht es nicht besser aus. Für Kleinkinder gibt es nur Ganztagsplätze, obwohl gerade in dieser Altersgruppe der größte Teil der Mütter teilzeitbeschäftigt ist.

Neue Finanzierungsmodelle

Notwendig ist nach den Ergebnissen der Studie eine Reform der Finanzierungsstrukturen, die das gesamte Betreuungssystem in den Blick nimmt. Hier lohnt sich ein Blick in andere Bundesländer: In Hamburg erhalten Eltern Gutscheine, mit denen sie die gewünschten Betreuungsstunden kaufen können, in Bayern richtet sich die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen nach den von den Eltern pro Kind „gebuchten“ Stunden. Tageseinrichtungen erhalten so einen Anreiz, ihre Angebote dem Bedarf der Familien anzupassen. Aber die Erfahrungen zeigen auch die Probleme solcher Modelle. Einrichtungen – und damit die Kinder – in sozial benachteiligten Stadtteilen kommen schnell zu kurz, wenn sich die Betreuungszeiten vorrangig nach der Erwerbstätigkeit der Eltern richten.

Bildungsbenachteiligung ausgleichen

Als lohnende Perspektive für Nordrhein-Westfalen schlägt das IAT daher ein kombiniertes System vor: Die Betreuungseinrichtungen erhalten eine Grundfinanzierung, die in sozialen Brennpunkten angesichts der Aufgabe, Bildungsbenachteiligung auszugleichen, höher sein muss als anderswo. Mit dieser Grundfinanzierung wird – insbesondere im Kindergartenalter – ein Basisangebot sichergestellt, das vor allem der Erfüllung des Bildungsauftrages dient. Die Grundfinanzierung wird ergänzt durch eine nachfrageorientierte Komponente. Diese ermöglicht es den Eltern, zu vertretbaren Preisen die von ihnen benötigten Stunden hinzuzukaufen. „Auf diese Weise“, so das Fazit der Autorinnen der Studie, „könnte ein Betreuungsangebot entwickelt werden, das dem Bildungsauftrag und der Anforderung nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie gleichermaßen gerecht wird.“

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Rainer Jung idw

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