Familienpackungen und Großpackungen teilweise bis zu 200 Prozent teurer

Süßigkeiten sind am häufigsten zu teuer

Preisaufschläge bei Groß- und Familienpackungen sind auf dem Lebensmittelmarkt häufiger, als es dem Verbraucher recht sein kann! Zu diesem Schluss kommt eine soeben abgeschlossene Studie des Fachgebiets Agrarmärkte und Agrarmarketing der Universität Hohenheim. Betreut wurde die Studie von Dr. Eckhard Benner. Die Studie untersuchte das Vorkommen von Preisaufschlägen auf dem deutschen und dem französischen Lebensmittelmarkt.

Verbraucher und Verbraucherinnen gehen in der Regel davon aus, dass sie beim Kauf von Groß- bzw. Familienpackungen einen Mengenrabatt bezogen auf den Grundpreis (Preis pro Mengeneinheit) erhalten. Diese Regel trifft auch bei der Mehrzahl der am Markt angebotenen Waren zu. Allerdings zeigten Studien aus USA, Großbritannien, Kanada und Griechenland bereits, dass die Erwartung auf einen Preisnachlass nicht immer gerechtfertigt ist, sondern Grundpreisaufschläge von bis zu 100 % vorkommen. Für den deutschen Markt fehlte bisher eine wissenschaftliche Untersuchung dieses Verbraucherthemas. Diese liegt nun mit der Hohenheimer Studie vor.

Die Hohenheimer Studie untersuchte die Preisauszeichnung in Deutschland und Frankreich. Insgesamt gingen 19 deutsche und acht französische Einkaufstätten des Lebensmitteleinzelhandels unterschiedlicher Handelsketten in die Untersuchung ein. Grundpreisaufschläge wurden in 15 der deutschen und sechs der französischen Einkaufstätten beobachtet. In den untersuchten deutschen Einkaufsstätten konnten 122 Produkte und in den französischen Geschäften 96 Produkte identifiziert werden, die mit Preisaufschlägen vermarktet werden.

Nachgewiesen wurden Grundpreisaufschläge sowohl bei Lebensmitteln als auch bei Drogerieartikeln. Letztlich ist so gut wie keine Produktkategorie von Preisaufschlägen ausgenommen. Betroffen sind so unterschiedliche Produkte wie Schokolade, Fischstäbchen, Käse, Konservengemüse, Frühstückscerealien, Haselnusskerne, Bratfette, Mehl, Wurst, Waschpulver, Rasierklingen und Windeln. Von Preisaufschlägen sind überwiegend Markenprodukte betroffen, sie sind aber auch bei so genannten Handelsmarken vorzufinden.

Am häufigsten konnten in deutschen Geschäften Preisaufschläge bei Süßwaren beobachtet werden (40 Produkte), während in Frankreich Preisaufschläge am häufigsten bei Kühlprodukten (24 Produkte; Käse, Fisch, Wurst, etc.) und bei Konserven (24 Produkte) vorgefunden wurden. Im Süßwarenbereich treten Preisaufschläge zudem vermehrt zur Weihnachts- und Osterzeit auf.

Die Ursachen von Preisaufschlägen sind vielfältig. So können Preisaufschläge durch Auszeichnungsfehler der Mitarbeiter, durch temporäre Verzerrungen aufgrund von Sonderangebotsaktionen oder aber durch die Preispolitik der Hersteller und vor allem der Händler zustande kommen.

Die Häufigkeit der Preisaufschläge ist von Einkaufsstätte zu Einkaufstätte sehr unterschiedlich. So wurden pro Geschäft Grundpreisaufschläge bei ein bis 49 Produkten nachgewiesen.

Innerhalb der deutschen Einkaufstätten waren Großpackungen einzelner Produkte im Grundpreis um 0,17 % bis 216 % teurer, in französischen Supermärkten lagen die Aufschläge zwischen 0,17 % und rund 63 %. Die Vermarktung von Großpackungen mit Grundpreisaufschlägen geht zudem oft mit separater Platzierung (Zweit- und Drittplatzierungen) der teureren Produkte einher, sodass ein direkter Preisvergleich erschwert ist. Darüber hinaus können die im Grundpreis teureren Großpackungen auch mit Zusatzbeschriftungen („Angebot“, „Aktion“, „XXL Sparpack“, „Vorteilsgröße“, „Geschenkpackung“, „Vorratspackung“) versehen sein, die einen Preisvorteil suggerieren.

Einkaufsstätten, in denen keine Grundpreisaufschläge beobachtet wurden, vermarkten zwar auch verschiedene Packungsgrößen, die Produkte stammen jedoch von unterschiedlichen Herstellern oder werden unter verschiedenen Marken angeboten.

Die Untersuchung zeigt auch, dass die gesetzliche Grundpreisauszeichnung nicht lesbar, falsch und sogar nicht vorhanden sein kann. Generell vereinfacht die Grundpreisauszeichnung (Preis je Mengeneinheit z.B. €/kg) den Verbrauchern und Verbraucherinnen einen Preisvergleich zwischen unterschiedlichen Packungsgrößen. Insgesamt wurden in sechs der deutschen und zwei der französischen Einkaufstätten Mängel bei der Grundpreisauszeichnung festgestellt. Wie die Untersuchung aber auch zeigt, kann der Preisvergleich ebenso erschwert sein, wenn der Grundpreis angegeben wird. Dies ist dort der Fall, wo die Grundpreisauszeichnung anhand unterschiedlicher Maßeinheiten (mg, g oder kg, aber auch bei Konserven in l oder g) erfolgt.

Die Hohenheimer Untersuchung zeigt insgesamt: Verbraucher und Verbraucherinnen müssen entgegen ihrer Erwartungen beim Einkauf im Einzelhandel damit rechnen, für Groß- und Familienpackungen einen Preisaufschlag zu bezahlen. Auch müssen sie sich darauf einstellen, dass es sich bei „Angeboten“ nicht immer um solche handelt. Die Verfasser der Studie raten daher den Konsumenten, Preise sehr aufmerksam zu prüfen. Benner und Heidecke weisen aber auch darauf hin, dass hier in erster Linie die zuständigen staatlichen Behörden gefordert seien. Diese müssten dafür Sorge tragen, dass die Grundpreisauszeichnung, die den Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern soll, nicht nur vorhanden, sondern auch richtig ist. Die Studie hinterfragt, ob die derzeitig diskutierten Einsparungen in der Lebensmittelüberwachung hier der richtige Weg seien und regt an, die Grundpreisauszeichnung gesetzlich zu vereinheitlichen.

Kontaktadresse (nicht zur Veröffentlichung): Dr. Eckhard Benner, Universität Hohenheim, Institut für Agrarpolitik und Landwirtschaftliche Marktlehre (420B), 70593 Stuttgart
Tel: 0711/459-2609, Fax: 0711/459-2601, email: ebenner@uni-hohenheim.de

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