Fortschritt bei Transparenz, Nachholbedarf bei Vergleichbarkeit

Börsennotierte Unternehmen in Deutschland, die nach den International Reporting Standards (IFRS) bilanzieren, haben die Transparenz ihrer Konzernabschlüsse deutlich verbessert. Die Zahl der Anwendungsfehler hat sich zudem verringert. Das Ziel des IASB, Konzernabschlüsse nicht nur national sondern auch international vergleichbar zu machen, wird jedoch nur eingeschränkt erreicht. Das hat eine Untersuchung der Jahresabschlüsse 2001 bis 2003 von 100 börsennotierten deutschen Unternehmen ergeben, die die Fachhochschule Münster mit Unterstützung von KPMG durchgeführt hat.

Fortschritt bei Transparenz

Die Unternehmen haben die Transparenz ihrer Konzernabschlüsse – insbesondere Umfang und Qualität der Pflichtangaben – eindeutig verbessert. Dank dieser höheren Transparenz lassen sich in den Konzernabschlüssen 2003 bestimmte Trends zur Ausübung von Wahlrechten erkennen: So machten rund 60 Prozent der Unternehmen vom Korridoransatz Gebrauch, der für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen Bedeutung hat. Er ermöglicht es, Bewertungsänderungen – etwa aufgrund eines veränderten Zinssatzes – ergebnisschonend über einen bestimmten Zeitraum zu verteilen.

Weniger Anwendungsfehler

Die nach IFRS bilanzierenden Unternehmen machen mit zunehmender Erfahrung weniger Anwendungsfehler. Allerdings sind nach wie vor Unstimmigkeiten zu beklagen. Diese resultieren vermutlich daraus, dass sich einige IFRS-Anwender (noch) nicht an die Dynamik der Vorschriften des IASB gewöhnt haben. So haben einige Unternehmen 2003 noch immer die Standards IAS 4 und IAS 9 angewendet, die das IASB bereits seit Jahren durch andere Vorschriften ersetzt hat.

Nachholbedarf bei Vergleichbarkeit

Das Ziel des IASB, die Basis für (international) vergleichbare Konzernabschlüsse zu schaffen, wurde bislang nicht einmal auf nationaler Ebene erreicht. So nutzten die untersuchten Unternehmen das gesamte Spektrum der zahlreich zur Verfügung stehenden Bilanzierungs-, Bewertungs- und Darstellungsmethoden. Eine annähernd einheitliche Ausübung von Wahlrechten ist auch im Zeitablauf kaum zu erkennen. Beispielsweise grenzen rund 20 Unternehmen staatliche Zuwendungen für Vermögenswerte passivisch ab, aber fast ebenso viele setzen sie vom Vermögenswert ab. Prof. Dr. Isabel von Keitz von der Fachhochschule Münster: „Solange das Regelwerk des IASB solche Wahlrechte und Ermessensspielräume zulässt, ist eine uneinheitliche Bilanzierung indes systemimmanent.“

Interessante Ausnahme: Von den 100 untersuchten Unternehmen hat 2003 nur ein einziges die Neubewertungsmethode des IAS 16 „Sachanlagen“ angewandt. Diese stellt wegen des Ausweises unrealisierter stiller Reserven über den Anschaffungskosten einen fundamentalen, in der Theorie viel diskutierten Unterschied gegenüber dem HGB dar. Die Praxis lässt die Relevanz erkennen.

Prof. Dr. Isabel von Keitz: „Mit dieser Umfrage wollen wir Unternehmen Entscheidungshilfen bei der Wahl der Bilanzierungsmethoden durch Vergleich mit Unternehmen derselben Branche geben. Untersucht wurde auch, ob abhängig von Branche und Unternehmensgröße mögliche Bilanzierungstrends vorliegen oder sich verfestigen.“ So gibt die Studie Antworten auf die Fragen, welche Arten von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten aktiviert wurden und ob Rechnungsabgrenzungsposten auch in IFRS-Abschlüssen weiterhin als solche ausgewiesen werden.

Dr. Christof Hasenburg, Partner im Department of Professional Practice, der Grundsatzabteilung von KPMG: „Die Ergebnisse dieser Untersuchung machen deutlich, wie wichtig es ist, für die Aufstellung eines IFRS-Abschlusses ständig die aktuellen Diskussionen und vor allem die Entwicklung der IASB-Vorschriften zu verfolgen, da diese permanent überarbeitet und ergänzt werden.“

Media Contact

Thomas Blees KPMG - Pressestelle

Weitere Informationen:

http://www.kpmg.de

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