DGAI – Studie belegt: Parallelnarkose kann Sterberisiko bei Patienten erhöhen

Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) – Studie belegt: Parallelnarkose kann Sterberisiko bei Patienten erhöhen

Noch nie waren Narkosen so sicher wie heute. Doch wenn Zwischenfälle auftreten, handelt es sich häufig um lebensbedrohliche und gefährliche Krisen. In solchen Situationen ist es unabdingbar, dass der Anästhesist im Operationssaal persönlich anwesend ist. Denn wenn bei einem Zwischenfall unmittelbar ein Narkosearzt zurate gezogen werden kann, sinkt das Sterberisiko der Patienten um mehr als die Hälfte. Das belegen die Ergebnisse einer aktuellen niederländischen Studie (Anesthesiology, V 102, No 2, Feb 2005). Sie zeigt außerdem auf, wie die Patientensicherheit im Operationssaal noch weiter verbessert werden kann.

„Eine Narkose ist heute fast so sicher wie eine Flugreise“, sagt Professor Dr. med. Joachim Radke, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Dass ein Patient nach einer Operation nicht wieder erwacht, ist sehr selten. Von 100.000 Patienten ohne absehbares Anästhesierisiko stirbt in Deutschland heute einer. Diese Zahl bleibt trotz zunehmend riskanter operativer Eingriffe konstant: Die Patienten sind durchschnittlich älter und leiden häufiger an Begleiterkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck.

Eine Studie des Niederländers Diederick Grobbee vom Julius Center for Patient Oriented Research in Utrecht hat gezeigt, dass das Sterberisiko deutlich sinkt, wenn der Narkosearzt seine Ausstattung nach einem festgelegten Protokoll und mit einer Checkliste überprüft. Auch die schriftliche Dokumentation der Überprüfung schafft mehr Sicherheit. Als entscheidend in der Untersuchung erwies sich auch die Anwesenheit eines Narkosearztes im Operationssaal: Zwischenfälle, bei denen unmittelbar ein Narkosearzt zugegen war, endeten halb so oft tödlich wie bei der Betreuung durch eine Narkoseschwester, in einigen europäischen Ländern vertritt sie den Narkosearzt. Günstig wirkte sich auch aus, wenn es während der Operation keinen Schichtwechsel des Narkosearztes gab und die Narkoseschwester in Vollzeit beschäftigt war.

Beides gewährleistet eine kontinuierliche Betreuung des Patienten, was im Notfall über Leben oder Tod entscheiden kann. Trotz eindeutiger juristischer Vorgaben gegen die Parallelnarkose und des erhöhten Risikos für den Patienten planen private Krankenhausbetreiber in Deutschland nun „Medizinische Assistenten für Anästhesiologie (MAFA)“ auszubilden. Sie sollen „einfache Narkosen“ bei „absehbar risikolosen Patienten“ selbst leiten, so dass der Anästhesist parallel weitere Patienten betreuen kann. Aufgrund der aktuellen Studie aus den Niederlanden warnt die DGAI davor, dieses Vorhaben weiter zu verfolgen. Eine generelle, dienstplanmäßig festgelegte Delegation anästhesiologischer Leistungen ist mit Blick auf eine größtmögliche Sicherheit des Patienten unvereinbar.

„Wir dürfen und wir wollen unsere Patienten nicht im Stich lassen“, so die anästhesiologischen Fachverbände.

DOWNLOAD:
Münsteraner Erklärung: Gemeinsame Stellungnahme des BDA und der DGAI zur Parallelnarkose (PDF)www.dgai.de/downloads/MuensteranerErklaerung_Parallelnarkose11-04.pdf

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Silke Jakobi
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