Arbeitslosigkeit der "jungen Alten" nimmt wieder zu – und verschwindet in der Statistik

Aktueller Altersübergangsreport von HBS und IAT untersucht Leistungsbezug „unter erleichterten Voraussetzungen“ und Altersteilzeitarbeit

Die registrierte Arbeitslosigkeit von Älteren hat in den letzten Jahren in der Altersklasse 58 bis 64 Jahre abgenommen; bei den 50- bis unter 58-Jährigen steigt sie jedoch seit 2003 wieder deutlich an. Altersteilzeitarbeit sowie der „erleichterte Leistungsbezug“ nach § 428 SGB III wurden in den letzten Jahren verstärkt als Übergang zwischen Arbeitsleben und Rente genutzt. Von der Arbeitslosenstatistik wird dieser frühzeitige Ausstieg aus dem Erwerbsleben jedoch nicht erfasst, das Problem der Arbeits- und Beschäftigungslosigkeit Älterer auch nicht gelöst. Das Auslaufen des § 428 SGB III Ende des Jahres 2007 sowie der Förderung der Altersteilzeitarbeit Ende des Jahres 2009 werden zum Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit Älterer führen, wenn nicht bis dahin die vollwertige Beschäftigung Älterer erheblich gesteigert werden kann. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie mit Ergebnissen aus dem Projekt „Altersübergangs-Monitor“, das die Hans-Böckler-Stiftung seit 2003 fördert und das vom Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) durchgeführt wird.

Das erhöhte Arbeitsmarktrisiko für Ältere besteht nicht nur weiterhin, sondern hat in den letzten Jahren zugenommen, stellen die IAT-Arbeitsmarktforscher fest. Mehr als 70 Prozent aller Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ab 58 Jahren haben im Jahre 2003 Lohnersatzleistungen „unter erleichterten Voraussetzungen“ bezogen und sind damit aus der Arbeitslosenstatistik heraus gefallen. Dieser Leistungsbezug ohne Verpflichtung zur Beschäftigungssuche hat seit 1998 kontinuierlich an Bedeutung gewonnen.

Die wieder ansteigende Welle der beschäftigungslosen Leistungsbezieher ist noch nicht im Rentenbezug angekommen. Kamen im Jahre 1996 noch fast 45 Prozent der Zugänge in Altersrenten direkt aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB III („Vorruhestand“), so betrug dieser Anteil im Jahre 2003 „nur“ noch 27 Prozent. Nur etwa ein Drittel der Rentenzugänge erfolgt direkt aus „normaler“ sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (ohne Altersteilzeitarbeit). Die günstige Beschäftigungsentwicklung Ende der 90er Jahre hat diesen Anteil vorübergehend ansteigen lassen.

Als Alternative zum „Vorruhestand“ über den Bezug von SGB III-Leistungen wurde 1996 die Altersteilzeitarbeit eingeführt, die in der Regel unmittelbar in eine Altersrente führt. Durch dieses Instrument wird zwar Altersarbeitslosigkeit bzw. „Leistungsbezug unter erleichterten Voraussetzungen“ zunehmend transformiert in eine abschließende Freistellungsphase eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, aber das verlängert wegen des überwiegend praktizierten „Blockmodells“ nicht notwendigerweise die produktive Lebensphase. Altersteilzeitarbeit führt lediglich dazu, dass sich das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in der Beschäftigungsstatistik nach hinten verschiebt. „Damit verschleiert nicht nur der Leistungsbezug „unter erleichterten Voraussetzungen“, sondern auch der Rentenzugang aus Altersteilzeitarbeit den Blick auf das reale Übergangsgeschehen zwischen der Erwerbs- und Ruhestandsphase“, so PD Dr. Matthias Knuth, wissenschaftlicher Geschäftsführer des IAT.

Beide bis zum Renteneintritt reichenden Überbrückungsformen haben bis 2003 deutlich zugenommen, der Rentenzugang aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (ohne Altersteilzeitarbeit) hat dagegen abgenommen. Da andererseits Renteneintritte in den letzten Jahren zunehmend später erfolgen, scheinen die „Altersübergangsbrücken“ somit länger zu werden. „Ab 2010 werden die Geburtsjahrgänge, die das kritische Übergangsalter erreichen, wieder stärker, und so müssten die Altersübergangsbrücken auch „breiter“ werden, wenn es nicht gelingt, die Bedingungen für die Erwerbstätigkeit im Alter grundlegend zu verbessern“, so die IAT-Wissenschaftlerin Renate Büttner. Vor diesem Hintergrund würde eine Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit von 65 auf 67 Jahre – wie etwa von der Rürup- oder der Herzog-Kommission gefordert – unter den derzeitigen Arbeitsmarkt-Bedingungen die zeitliche Spanne zwischen Erwerbsaustritt und Renteneintritt zusätzlich verlängern und somit zu einer weiteren Erhöhung und Verlängerung der Beschäftigungslosigkeit von Älteren führen, wenn es nicht gelingt, die vollwertige Beschäftigung Älterer erheblich zu steigern.

Media Contact

Claudia Braczko idw

Weitere Informationen:

http://www.iatge.de

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