Die EU-Osterweiterung – Was ändert sich für den deutschen Mittelstand?

Neue gemeinsame Studie von BMWA, DIHK und bfai

Mittelständler sind unsicher, was sich konkret seit dem 1.5.2004 geändert hat. Können deutsche Unternehmen ihre Dienstleistungen in den neuen Mitgliedstaaten uneingeschränkt anbieten? Wie steht es in umgekehrter Richtung mit der polnischen oder tschechischen Firma, die Bauleistungen bei uns erbringen will? Wie ändern sich durch den EU-Beitritt die Rahmenbedingungen für Investitionen?

Die neue, gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem DIHK und der bfai erarbeitete Studie „Die EU-Osterweiterung – Was ändert sich für den deutschen Mittelstand?“ gibt Antworten auf diese Fragen. In ihr werden systematisch für die Länder Polen, Tschechische Republik, Ungarn, Slowakei, Litauen, Lettland, Estland, Slowenien und Malta sowie in einer Kurzübersicht zu Zypern die ab Mai geltenden Bestimmungen im Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehr (einschließlich Normen, Standards, Zertifizierung und Ausschreibungen) erörtert. Außerdem werden die Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Zugang zu freien Berufen analysiert. Vergleichstabellen und eine Aufstellung der in den Beitrittsverträgen eingeräumten Übergangsfristen bei der Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand ergänzen die Länderbeiträge. Weiterhin enthält die Studie eine Übersicht über die geltenden Regelungen bei der Beschäftigung von Staatsangehörigen aus den Beitrittsländern in Deutschland.

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