Mindestfallzahlen für Frühgeborene: IQWiG stellt vorläufige Ergebnisse zur Diskussion

Um die Sterblichkeit zu senken und frühkindliche Behinderungen zu minimieren, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die medizinische Versorgung von Frühgeborenen zum Jahresbeginn 2006 neu geordnet: Säuglinge mit einem erwarteten Geburtsgewicht von weniger als 1.500 g sollen in speziellen Zentren betreut werden.

Diese müssen besonderen Anforderungen genügen was u.a. ihre technische, räumliche und personelle Ausstattung betrifft. Die Fallpauschalen für Frühgeburten wurden entsprechend angepasst und schufen für immer mehr Kliniken einen finanziellen Anreiz, sogenannte Perinatalzentren einzurichten. Experten befürchten, dass damit nicht nur die Zahl der behandelten Frühgeborenen je Einrichtung, sondern auch der Behandlungserfolg sinken könnte.

Frühgeburten: Vorrangiges Thema im IQWiG und im G-BA

Im Juli 2007 beauftragte der G-BA deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), den Zusammenhang zwischen der Zahl der behandelten Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 g und der Ergebnisqualität auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Literatur zu untersuchen. Denn der G-BA erwägt, den Katalog der Anforderungen an Perinatalzentren um sogenannte Mindestmengen zu erweitern. Auf Wunsch des G-BA wurde dieser Auftrag vorrangig bearbeitet.

Sterberisiko scheint in großen Zentren kleiner zu sein

In ihrem am 2. Mai 2008 publizierten Vorbericht kommen die Wissenschaftler zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die derzeit verfügbaren Studien kein völlig einheitliches Bild ergeben. In den insgesamt 12 Studien, die das IQWiG in seine Bewertung einbeziehen konnte, fanden sich zwar Hinweise, dass höhere Fallzahlen mit besseren Überlebenschancen einhergehen. Aus einem solchen statistischen Zusammenhang kann man aber nicht ohne Weiteres schließen, dass die höhere Leistungsmenge die Ursache für die geringere Sterberate ist. Ein kausaler Zusammenhang lässt sich nur mit Hilfe von sogenannten Interventionsstudien belegen, bei denen Regionen mit und ohne Mindestmengenregelungen direkt miteinander verglichen werden. Da solche Studien bisher fehlen, ist unklar, ob die Erhöhung der Fallzahl zu einer besseren Ergebnisqualität führen würde. Zudem bleibt das Bild unvollständig, wenn man allein die Sterberate betrachtet. Diese ist zweifellos von zentraler Bedeutung. Nötig wären aber auch eindeutige Daten zu Folgeerkrankungen und Komplikationen wie beispielsweise Hirnblutungen oder Lungenerkrankungen.

Da keine der verfügbaren Studien darauf ausgelegt war, Schwellenwerte für Mindestmengen zu ermitteln, trifft der Vorbericht auch keine Aussagen, ab welcher Fallzahl die Ergebnisqualität nicht weiter zunimmt. Sofern Mindestmengen eingeführt werden sollten, empfiehlt das Institut eine begleitende Evaluation. Sie sollte so angelegt sein, dass festgestellt werden kann, ob diese Intervention tatsächlich zu einer Verbesserung der Ergebnisqualität bei Frühgeborenen führt.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Die vorläufige Version des Berichtsplans war Mitte September 2007 publiziert worden. Nach dem Stellungnahmeverfahren wurde Anfang Januar 2008 der überarbeitete Berichtsplan (Version 1.0) – zeitgleich mit den Stellungnahmen und deren Würdigung – im Internet veröffentlicht.

Zu dem jetzt vorgelegten Vorbericht können interessierte Personen und Institutionen bis zum 30. Mai schriftliche Stellungnahmen abgeben. Diese werden – wie beim Berichtsplan – gesichtet und ausgewertet. Bleiben Fragen offen, können die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen werden. Danach wird der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht an den Auftraggeber, den G-BA, weitergeleitet.

Media Contact

Dr. Anna-Sabine Ernst idw

Weitere Informationen:

http://www.iqwig.de

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