Private Equity in Familienunternehmen: Studie zu Erfahrungen mit Minderheitsbeteiligungen
Familienunternehmen, die sich dennoch einen Private-Equity-Investor als Minderheitsgesellschafter ins Haus geholt haben, sind aber mit diesem Engagement in der Mehrheit zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Das geht aus einer Studie hervor, die die Stiftung Familienunternehmen beim Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der Technischen Universität München (TUM) in Auftrag gegeben hat.
Befragt wurden zwei Gruppen von Familienunternehmen: Sowohl Unternehmen, die sich trotz aller zuvor empfundenen Skepsis für Minderheitsbeteiligungen von Private-Equity-Gesellschaften entschieden hatten, als auch solche Unternehmen, die wegen ihrer großen Vorbehalte eine Mezzanine-Finanzierung gewählt hatten.
Das Besondere an der Studie: Sie konzentriert sich auf Minderheitsbeteiligungen und auf Familienunternehmen, die praktische Erfahrungen mit Private-Equity-Partnern gemacht haben. Überdies leitet sie aus Gesprächen mit Familienunternehmen, Private-Equity-Gesellschaften und Experten Handlungsempfehlungen ab.
Die Minderheitsbeteiligung eignet sich grundsätzlich sowohl für Finanzierungsanlässe, die durch das Unternehmen bedingt sind, als auch für Herausforderungen im Gesellschafterkreis. Durch die Aufnahme eines Private-Equity-Investors können die Familienunternehmen nicht nur vom Zugang zu Kapital, sondern auch von zusätzlichen Vorteilen profitieren. Je nach Ausgangslage und Anlass der Finanzierung legen die Familienunternehmer Wert auf die Professionalisierung der Unternehmensführung, die Verbesserung der Kapitalstruktur, die externe Expertise zur Vorbereitung eines Börsengangs oder – bei Problemen im Gesellschafterkreis – auf einen neutralen Gesellschafter als Moderator.
Ein wichtiges Ergebnis: Private-Equity-Gesellschaften können sich in ihrem Investitionsansatz stark unterscheiden. Eine bewusste Auswahl ist daher sehr wichtig. Als Entscheidungskriterium rangiert für die meisten Familienunternehmen das Vertrauen zum Investor deutlich vor den finanziellen Konditionen. So entschieden sich die meisten von ihnen für „moderate“, überwiegend deutsche Beteiligungsgesellschaften, zum Beispiel für Private-Equity-Töchter deutscher Banken, aber auch für ausländische Gesellschaften, die bereits Erfahrungen mit Familien-unternehmen aufweisen können.
Die Unterstützung der Private-Equity-Gesellschaften in den Bereichen Corporate Governance, Finanzierung sowie Controlling und Reporting führten zu einer überwiegend hohen Zufriedenheit der Familienunternehmen mit der Minderheitsbeteiligung und dem Investor.
Insgesamt profitierten die Familienunternehmen vor allem von der Objektivierung von Entscheidungen, von der Professionalisierung der Unternehmensführung und ganz allgemein vom Know-how und von den Kontakten der Private-Equity-Gesellschaften. Beispielsweise gewannen sie über einen neu eingeführten oder neu besetzten Beirat zusätzliche Kompetenz hinzu.
Ein weiterer kritischer Punkt der Minderheitsbeteiligung ist die rechtliche Ausgestaltung. Der Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafter-vereinbarung sollten potenzielle Streitpunkte zwischen dem Familien-unternehmen und der Private-Equity-Gesellschaft möglichst vollständig und detailliert regeln. Regelungen zur Einflussnahme und zum Ausstieg des Investors sind dabei von besonderer Bedeutung. Solche detaillierten Vereinbarungen sind zwar notwendig. In der Praxis verlaufen jedoch die Partnerschaften – vielleicht gerade auf dieser Basis – meist harmonisch.
Download der kompletten Studie, Grafiken, Bilder und Texte unter:
www.familienunternehmen.de
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