IFRS mit Solvenztest für Ausschüttungszwecke geeignet

Eine Studie von KPMG Deutschland im Auftrag der EU-Kommission zeigt, dass IFRS-Jahresabschlüsse prinzipiell auch für Ausschüttungszwecke geeignet sind.

Allerdings kann dies in Einzelfällen zu derart hohen Ausschüttungen führen, dass der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist – vor allem wegen der Verwendung von Fair Values. Deshalb wären Sicherungsmaßnahmen erforderlich.

KPMG hat mehrere Optionen für eine Anpassung des gegenwärtigen Kapitalerhaltungssystems in der EU ausgearbeitet. Ziel ist es, den Unternehmen die Nutzung von IFRS-Abschlüssen zur Ausschüttungsbestimmung zu erleichtern. Die Alternativen reichen von einer sehr begrenzten Reform, die lediglich einen Solvenztest für die Unternehmen vorsieht und ansonsten an die Sorgfaltspflicht des Managements appelliert bis hin zu einer Abschaffung eines gesetzlichen Mindestkapitals. Es ist nun Angelegenheit der EU-Kommission, über eine mögliche Reform des Kapitalerhaltungssystems zu entscheiden.

KPMG-Vorstand Wienand Schruff: „Diese Studie kann als ein weiterer Baustein auf dem Weg der Internationalisierung der Rechnungslegung für kapitalmarktorientierte Unternehmen angesehen werden. Je weiter wir uns von einer Verwendung des nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschlusses für Zwecke der Ausschüttung und Steuerbemessung entfernen, um so leichter wird es möglich sein, eine unvoreingenommene Diskussion hinsichtlich einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Abbildung von wirtschaftlichen Transaktionen in der Rechnungslegung zu führen.“

Im Laufe des einjährigen Studienprojektes hat KPMG die bestehenden Kapitalerhaltungssysteme in fünf EU-Staaten (Deutschland,Frankreich,Großbritannien,Polen,Schweden) und in vier Nicht-EU-Ländern (USA, Kanada, Australien, Neuseeland) rechtlich und wirtschaftlich analysiert. Zudem wurden weitere, in der Fachliteratur vorgeschlagene Modelle untersucht, die eine Alternative zu dem nach der 2. EU-Richtlinie vorgeschriebenen Modell des Kapitalerhaltungssystems darstellen. Ergänzend wurden Gespräche mit hochrangigen Unternehmensvertretern in aller Welt geführt und ein Fragebogen an mehr als 3.500 Unternehmen verschickt.

Die Auswertung ergab folgende Ergebnisse:

* Kosten spielen keine entscheidende Rolle bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Kapitalerhaltungssystem im EU-Rahmen demjenigen in Nicht-EU-Ländern vorzuziehen ist. Die Nicht-EU Länder verlassen sich typischerweise auf zusätzliche Solvenztests und nehmen überwiegend von einem gesetzlichen Mindestkapital Abstand. Die eigentlichen Befolgungskosten der EU und Nicht-EU Regelungen sind im Vergleich zu der finanziellen Gesamtsituation der in den neun Ländern befragten Unternehmen eher marginal.

* In der Fachliteratur genannte alternative Modelle bewahren viele belastende Aspekte der Regulierung. Generell weisen diese Modelle nicht die notwendige Detailliertheit auf, um sie aus der Kostenperspektive endgültig beurteilen zu können.

* Die IFRS-Analyse hat gezeigt, dass 17 der 27 EU-Staaten die Verwendung von IFRS-Abschlüssen zur Bestimmung von Ausschüttungen erlauben. Acht von den 17 EU-Staaten verlangen Anpassungen der IFRS Jahresüberschüsse, um die Ausschüttung zu bestimmen.

Media Contact

Thomas Blees KPMG

Weitere Informationen:

http://www.kpmg.de

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