Tarif­ver­dienste stiegen 2011 in Deutsch­land und Frank­reich um rund 2 %

Somit lag nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) der Anstieg der Tarifverdienste in beiden Staaten im zweiten Jahr in Folge nahezu gleichauf. Bereits im Jahr 2008 waren die Zuwachsraten mit + 3,0 % identisch. Der Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex war 2011 gegenüber 2010 in Deutschland mit + 2,5 % etwas höher als in Frankreich (2,3 %).

In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen stärker als in Frankreich: Das tarifliche Plus in Deutschland reichte von 1,1 % im Bereich „Verkehr und Lagerei“ über 1,9 % im Baugewerbe und 2,3 % im Handel.

Die höchsten Zuwächse von 3,5 % verzeichnete der Wirtschaftszweig „Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“. Dazu gehören unter anderem die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften sowie der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.

In Frankreich lag der Anstieg der Tarifverdienste in den einzelnen Wirtschaftsbereichen zwischen 2,0 % und 2,5 %. Die einzige Ausnahme bildete die Energie- und Wasserversorgung – hier lag der Zuwachs bei lediglich 1,3 %.

Im verarbeitenden Gewerbe stiegen die tariflichen Monatsverdienste 2011 gegenüber 2010 mit 2,1 % in Deutschland geringer als in Frankreich mit 2,5 %. In Deutschland variierten die Tarifanstiege auch zwischen den einzelnen Branchen des Verarbeitenden Gewerbes.

Beispielsweise erhöhten sich die tariflichen Monatsverdienste in der Textil- und Bekleidungsindustrie 2011 gegenüber 2010 um 0,9 %, im Metallgewerbe um 2,0 % und in der chemischen Industrie um 2,8 %. Demgegenüber erhielten in Frankreich alle Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe ein tarifliches Plus von rund 2,5 %.

In Frankreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC) für alle Branchen, der jährlich entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Er wurde zum 1. Januar 2012 um 1,6 % angehoben und auf 9,22 Euro pro Stunde festgesetzt.

In Deutschland gibt es verbindliche Mindestlöhne nur für einzelne Branchen. Sie lagen am 1. Juni 2012 zwischen 7,00 Euro (Mitarbeiter im Objektschutz in den neuen Ländern einschließlich Berlin sowie in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein) und 13,40 Euro (Baugewerbe im früheren Bundesgebiet).

Methodische Hinweise:

Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das nationale französische Statistikamt (INSEE) veröffentlichen jährlich Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen der Vergütungen ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die französischen Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie Einmalzahlungen werden in beiden Berechnungen nicht einbezogen.

Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient der Inflationsmessung und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.

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