Finanz­ver­mögen des öffent­lichen Ge­samt­haus­halts Ende 2010: 560 Milli­arden Euro

Zum öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Kernhaushalte der Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände sowie die Sozialversicherung und deren jeweilige Extrahaushalte. Der nicht-öffentliche Bereich umfasst das Finanzvermögen bei Kreditinstituten und beim sonstigen inländischen und ausländischen Bereich. Anteilsrechte und Finanzderivate werden in das Finanzvermögen nicht einbezogen.

Mit einem Volumen von 305 Milliarden Euro entfiel auf den Bund dabei mehr als die Hälfte des Finanzvermögens (54,6 %). Die Länder hatten einen Anteil von 129 Milliarden Euro (23,0 %), gefolgt von der Sozialversicherung mit 71 Milliarden Euro (12,6 %). Den geringsten Anteil am Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts hatten die Gemeinden/Gemeindeverbände mit 55 Milliarden Euro (9,8 %) inne.

Bei der Aufteilung nach der Art des Finanzvermögens nahmen die Wertpapiere den größten Anteil mit 31,9 % (178 Milliarden Euro) ein. Bargeld und Einlagen sowie Ausleihungen (vergebene Kredite) hatten eine Quote von jeweils 27,7 % (rund 155 Milliarden Euro). Die sonstigen Forderungen (einschließlich Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich) beliefen sich auf 12,8 % (72 Milliarden Euro) des Finanzvermögens.

Weitere Informationen finden sich im Bereich Schulden, Finanzvermögen.

Am 5. Juni 2012 erscheint zu dieser Thematik ein Aufsatz in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“ des Statistischen Bundesamtes. Online ist dieser Beitrag dann abrufbar unter Publikationen > Wirtschaft und Statistik.

Weitere Auskünfte erteilt:
Kai Hohmann,
Telefon: +49 611 75 4839

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Kai Hohmann Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:

http://www.destatis.de

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