Wohngeld 2006: Rund 15% weniger Empfängerhaushalte

Somit bezogen Ende 2006 noch 1,7% aller privaten Haushalte Wohngeld (Vorjahr: 2,0%). Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird – gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes – einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.

Seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) und den damit verbundenen Änderungen wohngeldrechtlicher Bestimmungen zum 1. Januar 2005 entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,

Asylbewerberleistungen) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Ende 2004, also unmittelbar vor Inkrafttreten von „Hartz IV“, bezogen noch 3,5 Millionen Haushalte Wohngeld.

Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten Lastenzuschuss, das heißt einen Zuschuss zu den Aufwendungen für Kapitaldienst und Bewirtschaftung ihres Eigentums.

89% der Empfängerhaushalte erhielten 2006 ihr Wohngeld als Mietzuschuss, die restlichen 11% als Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag 2006 bei 91 Euro: Den Empfängerhaushalten von Mietzuschuss wurden durchschnittlich 87 Euro im Monat an Wohngeld ausgezahlt, den Empfängerhaushalten von Lastenzuschuss durchschnittlich 119 Euro. Die monatliche Bruttokaltmiete der Mietzuschussempfänger betrug Ende 2006 durchschnittlich 5,90 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die monatliche Belastung der Lastenzuschussempfänger lag mit durchschnittlich 4,32 Euro je Quadratmeter Wohnfläche niedriger.

Gut die Hälfte aller Wohngeldempfänger lebte allein (52%), weitere 15% lebten in Zwei-Personen-Haushalten und 9% in Drei-Personen-Haushalten. In den übrigen 24% der Empfängerhaushalte wohnten vier oder mehr Personen.

Bei der Wohngeldbezugsquote ist ein Ost-West-Gefälle zu erkennen.
Während – gemessen an der Gesamtzahl der privaten Haushalte – im früheren Bundesgebiet (mit Berlin) 1,5% der privaten Haushalte zum Jahresende 2006 Wohngeld bezogen, waren es in den neuen Ländern (ohne Berlin) 2,8%. Im Ländervergleich wiesen Mecklenburg-Vorpommern (3,7%) sowie Sachsen (3,2%) die höchsten Wohngeld-Bezugsquoten auf. Die niedrigsten Bezugsquoten wurden im Saarland (1,0%) sowie in Bayern und Hessen (je 1,1%) ermittelt.
Neben den rund 666 000 „reinen“ Wohngeldhaushalten gab es Ende
2006 in Deutschland noch rund 25 000 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten „Mischhaushalten“; dies entspricht einem Rückgang um 16,5% gegenüber dem Vorjahr. Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen Empfänger von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind.

Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2006 bundesweit rund 1,16 Milliarden Euro; dies entspricht einem Rückgang um 5,9% gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2004, dem Jahr vor der Reform, beliefen sich die Ausgaben für das Wohngeld noch auf 5,18 Milliarden Euro.

Eine zusätzliche Tabelle mit näheren Angaben zu den reinen Wohngeldhaushalten auf Länderebene bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

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