Ende 2005 rund 81 000 Sozialhilfeempfänger

Die Sozialhilfequote, das heißt der Anteil der Hilfebezieher an der jeweiligen Bevölkerung, verringerte sich damit zum Jahresende 2005 auf 0,1%. 2004 hatten noch rund 2,9 Millionen Personen oder 3,5% der Bevölkerung Sozialhilfe im engeren Sinne bezogen. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt soll den Grundbedarf vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken („soziokulturelles Existenzminimum“).

Ursache für den drastischen Rückgang der Empfängerzahlen ist das Inkrafttreten des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) zum 1. Januar 2005. Seitdem erhalten bisherige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Dieser Personenkreis wird ab 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen. Sozialhilfe im engeren Sinne erhalten seit Anfang 2005 somit zum Beispiel nur noch vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente.

Zur Struktur der Empfängerdaten am Jahresende 2005 ist Folgendes festzustellen: Rund 69 000 oder 85% der Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne waren Deutsche, 12 000 oder 15% ausländische Mitbürger. Die Empfängerquote der Ausländer (1,7 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner) lag höher als die der Deutschen (0,9 Hilfebezieher je 1 000 Einwohner). Frauen stellten mit rund 41 000 Personen oder einem Anteil von 51% etwas mehr als die Hälfte der Leistungsempfänger. Rund 17% der Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne waren Kinder unter 15 Jahren.

Die höchste Empfängerdichte gab es Ende 2005 in den Stadtstaaten Berlin (2,4 Empfänger je 1 000 Einwohner) und Bremen (2,3 je 1 000 Einwohner). Unter den Flächenländern wiesen Schleswig-Holstein (2,1 je 1 000 Einwohner) sowie Hessen und das Saarland (jeweils 1,5 je 1 000 Einwohner) die höchsten Quoten auf. Die niedrigsten Quoten verzeichneten Thüringen und Baden-Württemberg (jeweils 0,5 je 1 000 Einwohner).

Die rund 81 000 Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne lebten in 70 000 Haushalten; die überwiegende Mehrzahl davon (72%) waren Einpersonenhaushalte.

Neben den Sozialhilfeempfängern im engeren Sinne gab es am Jahresende 2005 noch rund 174 000 Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt innerhalb einer Einrichtung (zum Beispiel Wohn- oder Pflegeheime) erhielten. Auch in Einrichtungen überwog der Anteil der Frauen mit 52%. Die Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen hat sich aufgrund gesetzlicher Änderungen gegenüber dem Vorjahr mehr als verzehnfacht. Bis Ende 2004 wurde den bedürftigen Personen in Einrichtungen der Lebensunterhalt als Bestandteil der stationären Leistung oder Maßnahme (zum Beispiel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege) gewährt. Ab 2005 werden der Lebensunterhalt und die Maßnahmen für diesen Personenkreis jeweils als separate Leistungen erbracht. Dadurch werden die Leistungsberechtigten in Einrichtungen nunmehr auch in der Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt erfasst.

Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Träger für die Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2005 netto, das heißt nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, lediglich noch 618 Millionen Euro auf; dies entspricht einem Rückgang von 93,0% gegenüber dem Vorjahr, als noch 8,8 Milliarden Euro für diese Hilfeart ausgegeben wurden. Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2005 pro Einwohner rund 7 Euro für diese Hilfeart ausgegeben. Der deutliche Ausgabenrückgang bei dieser Hilfeart ist – wie oben bereits dargestellt – auf die Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 zurückzuführen.

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