17,7 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen im Jahr 2005

Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,4 Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 17,7 Milliarden Euro.

Die Gesamtausgaben für Sozialhilfeleistungen sind aufgrund gesetzlicher Änderungen zum 1. Januar 2005 nur bedingt mit dem Vorjahr vergleichbar, als netto 23,0 Milliarden Euro für die Sozialhilfe aufgewendet wurden. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen erhalten seit Inkrafttreten des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) zum 1. Januar 2005 bisherige Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (das heißt Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt), die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) „Grundsicherung für Arbeitsuchende“.

Die Ausgaben für diesen Personenkreis werden ab 2005 nicht mehr in der Sozialhilfestatistik nachgewiesen. Zum anderen wurde das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in das SGB XII eingeordnet. Die Ausgaben für die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind daher im Jahr 2005 erstmals in der Sozialhilfestatistik erfasst. Bei den verschiedenen Hilfearten des SGB XII ist bei den Nettoausgaben für das Berichtsjahr 2005 folgendes festzustellen: Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden 2005 netto lediglich noch 573 Millionen Euro ausgegeben; dies entspricht einem Rückgang von 93,5% gegenüber dem Vorjahr, als noch 8,8 Milliarden Euro für diese Hilfeart ausgegeben wurden. Der deutliche Ausgabenrückgang bei dieser Hilfeart ist – wie oben bereits dargestellt – auf die Einführung des SGB II zum 1. Januar 2005 zurückzuführen.

Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) lagen im Jahr 2005 bei 2,8 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für diese Hilfeart damit um 32,8% gestiegen. Für die Leistungen nach Kapitel 5 bis 9 des SGB XII (bis Ende 2004 sogenannte „Hilfen in besonderen Lebenslagen“) wurden 2005 netto 14,3 Milliarden Euro ausgegeben. Darunter sind insbesondere die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit 10,2 Milliarden Euro (+ 2,5%) sowie die Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte „Hilfe zur Pflege“, mit 2,7 Milliarden Euro (+ 5,8%) von Bedeutung.

Je Einwohner wurden in Deutschland 2005 für die Sozialhilfe rechnerisch 214 Euro ausgegeben. In Westdeutschland (ohne Berlin) waren es mit 223 Euro je Einwohner wesentlich mehr als in Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 144 Euro. Die mit Abstand höchsten Sozialhilfeausgaben je Einwohner hatten im Jahr 2005 die drei Stadtstaaten Bremen (383 Euro), Hamburg (367 Euro) und Berlin (325 Euro). Die geringsten Ausgaben je Einwohner wurden in den alten Ländern in Baden-Württemberg und Bayern mit 177 Euro beziehungsweise 188 Euro festgestellt. In den neuen Ländern waren in Sachsen (112 Euro) und Thüringen (144 Euro) die Pro-Kopf-Ausgaben am niedrigsten.

Die vollständige Pressemitteilung, inklusive Tabelle, ist im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de zu finden.

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Andrea Wolff, Telefon: (01888) 644-8164, E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

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