Ende 2005 erhielten noch rund 781 000 Haushalte Wohngeld

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird – gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes – einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.

Mit dem Vorjahr, als rund 3,5 Millionen Haushalte Wohngeld bezogen, sind die Angaben nur bedingt vergleichbar. Ursache für den deutlichen Rückgang (- 78% gegenüber dem Jahresende 2004) im Jahr 2005 ist das Inkrafttreten des „Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz IV) und die damit verbundenen Änderungen wohngeldrechtlicher Bestimmungen zum 1. Januar 2005. Seit diesem Zeitpunkt entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, Asylbewerberleistungen) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld.

Dies hatte auch zur Folge, dass Bezieher von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr zu den Wohngeldempfängern zählen. Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben.

Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten Lastenzuschuss, das heißt einen Zuschuss zur Belastung (Aufwendungen für Kapitaldienst und Bewirtschaftung) des Eigentums.

89,1% der Empfängerhaushalte erhielten 2005 ihr Wohngeld als Mietzuschuss und die restlichen 10,9% als Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag 2005 bei 95 Euro. Den Empfängerhaushalten von Mietzuschuss wurden durchschnittlich 92 Euro im Monat an Wohngeld ausgezahlt, den Empfängerhaushalten von Lastenzuschuss durchschnittlich 120 Euro. Die monatliche Bruttokaltmiete der Mietzuschussempfänger betrug Ende 2005 durchschnittlich 5,72 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die monatliche Belastung der Lastenzuschussempfänger lag mit durchschnittlich 4,33 Euro je Quadratmeter Wohnfläche niedriger.

Fast die Hälfte aller Wohngeldempfänger lebt allein (48,6%), weitere 16,7% leben in Zwei-Personen-Haushalten und 10,7% in Drei- Personen-Haushalten. In den übrigen 24,0% der Empfängerhaushalte wohnen vier oder mehr Personen.

Neben den rund 781 000 „reinen“ Wohngeldhaushalten gab es Ende 2005 in Deutschland noch rund 30 000 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten „Mischhaushalten“. Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen Empfänger von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind.

Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2005 bundesweit rund 1,2 Milliarden Euro; dies entspricht einem Rückgang um 76% gegenüber dem Vorjahr. Die Wohngeldausgaben je Einwohner beliefen sich somit im Jahr 2005 auf rund 15 Euro.

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