49,8% Splittingfälle bei den Einkommensteuerpflichtigen

Dies entspricht einem Anteil von 49,8%. Hierbei werden die zusammen veranlagten Ehegatten als ein Steuerpflichtiger gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr (50,3%) ist der Anteil minimal gesunken. 1992 hatte dieser Anteil noch 53,5% betragen.

Etwa 44% der 6,0 Millionen Ehepaare, die nach der Splittingtabelle veranlagt wurden, hatten keine unterhaltspflichtigen Kinder. Hierbei waren in knapp der Hälfte der Fälle beide Ehepartner 55 Jahre oder älter. Bei den Steuerpflichtigen, die nach der Grundtabelle veranlagt wurden, betrug der Anteil der Steuerpflichtigen mit unterhaltspflichtigen Kindern 20%.

Insgesamt wurden von Steuerpflichtigen im Jahr 2002 (positive) Einkünfte in Höhe von 992 Milliarden Euro erzielt, hiervon wurden 661 Milliarden Euro nach dem Splittingtarif besteuert.

Aufgrund der zeitaufwändigen Veranlagungsarbeiten in den Finanzbehörden sind die Daten der Einkommensteuerstatistik erst nach drei Kalenderjahren so vollständig, dass sie veröffentlicht werden können.

Weitere Auskünfte gibt: Susan Kriete-Dodds, Telefon: (0611) 75-2385, E-Mail: susan.kriete-dodds@destatis.de

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