1. Quartal 2006: Arbeitskosten + 0,6%, Lohnnebenkosten – 2,4%

Die Bruttolöhne und -gehälter je geleistete Stunde im Produzierenden Gewerbe und in den marktbestimmten Dienstleistungsbereichen sind nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes in Deutschland im ersten Quartal 2006 gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,4% gestiegen. Im gleichen Zeitraum sanken die Lohnnebenkosten – gemessen als Sozialbeiträge der Arbeitgeber je geleistete Stunde – um 2,4%. Die Gesamtkosten einer Arbeitsstunde verteuerten sich im ersten Quartal 2006 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal insgesamt um 0,6%, im Vergleich zum Vorquartal stieg der Arbeitskostenindex um 0,4%.

Hauptgrund für die unterschiedliche Entwicklung der Bestandteile der Arbeitskosten ist der seit Juli 2005 geltende Teil der Gesundheitsreform mit dem Ziel der Senkung der Lohnnebenkosten: Die paritätische Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an den Kosten der Krankenversicherung wurde aufgegeben. Die Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozentpunkte teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig; den zeitgleich eingeführten zusätzlichen Beitragssatz in Höhe von 0,9 Prozentpunkten tragen nur die Arbeitnehmer. Im Ergebnis wurde also der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Arbeitgeber um 0,45 Prozentpunkte gesenkt, in gleicher Höhe stieg der Beitragssatz für die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer.

Die Wachstumsrate der Arbeitskosten für das Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr beträgt für Deutschland kalenderbereinigt 0,9%. Im Zeitraum 2004 bis 2005 weist Deutschland damit die niedrigste Steigerungsrate aller EU-Mitgliedstaaten auf. Die Arbeitskosten sind im vergleichbaren Zeitraum im Euro-Währungsgebiet um 2,6% und in der Europäischen Union um 2,8% gestiegen. Frankreich (+ 3,2%) und das Vereinigte Königreich (+ 3,0%) verzeichneten deutlich höhere Wachstumsraten der Arbeitskosten. Die größte Steigerung der Arbeitskosten je geleistete Stunde wurde in Lettland mit 15,3% ermittelt.

Der Arbeitskostenindex wird europaweit auf harmonisierter Grundlage berechnet und spiegelt die Entwicklung der Arbeitskosten insgesamt sowie der Teilkomponenten Bruttolöhne und -gehälter und Sozialbeiträge der Arbeitgeber jeweils je geleistete Stunde wider. Zum Darstellungsbereich des Arbeitskostenindex zählen das Produzierende Gewerbe sowie die Dienstleistungsbereiche „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern“, „Verkehr und Nachrichtenübermittlung“, „Kredit- und Versicherungsgewerbe“ und „Unternehmensnahe Dienstleistungen“. Ab dem Jahr 2007 soll der gesamte Dienstleistungsbereich abgebildet werden. Die in die Berechnung des Arbeitskostenindex einfließenden Daten stammen aus einer Vielzahl von bestehenden Statistiken, eine neue, eigenständige Erhebung wird hierfür nicht durchgeführt. Die Entwicklung der geleisteten Arbeitsstunden wird der Arbeitszeitberechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) entnommen.

Weitere Auskünfte gibt: Ralf Droßard, Telefon: (0611) 75-4236, E-Mail: arbeitskosten@destatis.de

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