Verurteiltenzahlen 2000: Rückgang setzt sich fort

Wie Destatis, das Statistische Bundesamt, mitteilt, wurden im Jahr 2000 im früheren Bundesgebiet einschl. Berlin-Ost insgesamt 732 700 Personen wegen Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig verurteilt, 3,5 % weniger als 1999 (759 700). Damit setzte sich in der Verurteiltenstatistik, in der die gerichtlich registrierte Kriminalität abgebildet wird, der Rückgang aus dem Vorjahr fort (1999: –4,0 % gegenüber 1998). Für die neuen Länder liegt kein Gesamtergebnis vor, da die Strafverfolgungsstatistik dort nicht flächendeckend durchgeführt wird.

Von den Verurteilten des Jahres 2000 im früheren Bundesgebiet einschließlich Berlin-Ost waren 608 300 Männer (83 %) und 124 400 Frauen (17 %). 181 800 Verurteilte hatten eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit; der Ausländeranteil lag somit bei 25 % (1999: 26 %). 609 700 Verurteilte im früheren Bundesgebiet (83 %) waren im Berichtsjahr 2000 zur Tatzeit älter als 21 Jahre; 73 500 (10 %) waren zwischen 18 und 21 und 49 500 (7 %) unter 18 Jahre alt. Damit hat sich die Zahl der verurteilten Jugendlichen gegenüber dem Vorjahr (49 600) kaum verändert.

Jeder fünfte Verurteilte (143 100) wurde im Jahr 2000 zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt; in zwei Dritteln dieser Fälle (95 600) wurde die Strafe zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Die quantitativ bedeutsamste Sanktion war wie in den Vorjahren die Geldstrafe, die gegen 513 300 Personen oder 70 % aller Verurteilten verhängt wurde. Zu den nur im Jugendstrafrecht vorgesehenen sogenannten Zuchtmitteln (in der Mehrzahl Arbeits- oder Geldauflagen) und Erziehungsmaßregeln wurden im Jahr 2000 69 900 bzw. 6 200 Personen verurteilt.

Bezüglich der Deliktstruktur setzten sich im Jahr 2000 zwei gegenläufige Entwicklungen fort, die bereits seit einigen Jahren andauern: Sinkenden Verurteiltenzahlen bei Straßenverkehrs- und Diebstahlsdelikten stehen – allerdings auf deutlich geringerem Niveau – steigende Zahlen bei Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikten gegenüber.

Verurteiltenzahlen allein sind kein hinreichender Indikator zur Abbildung von Kriminalität, da der Polizei nur ein Teil der begangenen Straftaten bekannt und nicht jeder polizeilich ermittelte Tatverdächtige strafrechtlich verurteilt wird. Bei vielen Delikten, wie etwa Diebstahl, Körperverletzung oder Betäubungsmittelkriminalität, ist die Entwicklung der Tatverdächtigen- bzw. Verurteiltenzahlen zudem stark vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung sowie von der Intensität der Kriminalitätskontrolle abhängig.

Weitere Auskünfte erteilt: Hans-Albert Conrad, Telefon: (0611) 75-4114, E-Mail: rechtspflegestatistik@destatis.de

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Hans-Albert Conrad Pressemitteilung

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