Sozialhilfequote in süddeutschen Kreisen deutlich geringer

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes ist der Anteil der Personen an der Bevölkerung, der auf Sozialhilfe angewiesen ist, in den Kreisen (das heißt den kreisfreien Städten und den Landkreisen) Süddeutschlands in der Regel weiterhin deutlich geringer als in den anderen Regionen Deutschlands. So lag die Sozialhilfequote (Anteil der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen an der Bevölkerung in Prozent) zum Jahresende 2004 in den bayerischen beziehungsweise baden-württembergischen Kreisen zumeist deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 3,5%.

Die niedrigste Empfängerquote unter den 439 Kreisen in Deutschland hatte Ende 2004 der Kreis Unterallgäu mit 0,4%. Unmittelbar dahinter lagen die – ebenfalls bayerischen – Kreise Freising, Aichach-Friedberg und Erlangen-Höchstadt (jeweils 0,5%). Fast ein Drittel der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern wies eine Sozialhilfequote von unter einem Prozent auf.

Dagegen handelt es sich bei den Regionen mit den höchsten Empfängerquoten – mit Ausnahme der Stadt Schwerin – durchweg um größere kreisfreie Städte im übrigen früheren Bundesgebiet. Dabei hatten die Städte Bremerhaven (12,1%), Kassel (9,7%) und Offenbach am Main (9,4%) die höchsten Sozialhilfequoten.

Ein ähnliches Bild zeigt sich, wenn man die Sozialhilfequote der Kinder unter 15 Jahren betrachtet. Auch hier weisen die süddeutschen Kreise deutlich geringere Quoten auf als die kreisfreien Städte und Landkreise im übrigen Bundesgebiet.

Während die Sozialhilfequote für Kinder unter 15 Jahren im Kreis Unterallgäu bei lediglich 0,7% liegt und damit nicht einmal jedes hundertste Kind von Sozialhilfe lebt, ist in Bremerhaven mehr als jedes vierte Kind (28,7%) hierauf angewiesen. Das Risiko für Kinder in Bremerhaven, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, ist somit etwa vierzigmal so hoch wie für Kinder im Unterallgäu. Im Bundesdurchschnitt liegt die Sozialhilfequote für Kinder unter 15 Jahren bei 8,1%.

Diese und andere Ergebnisse bietet die gemeinsame Veröffentlichung „Sozialhilfe regional 2004“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die einen Überblick zum Sozialhilfebezug in allen 439 Kreisen in Deutschland gibt. Die neu aufgelegte Publikation ist kostenlos online im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (http://www.destatis.de/allg/d/veroe/proser4fsoz_d.htm) erhältlich.

Der überwiegende Teil der Sozialhilfeempfänger/-innen im engeren Sinne (das heißt Empfänger/-innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen) wurde letztmalig zum Jahresende 2004 in der amtlichen Sozialhilfestatistik erfasst. Seit dem In-Kraft-Treten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) zum 1. Januar 2005 erhalten bisherige Sozialhilfeempfänger, die grundsätzlich erwerbsfähig sind sowie deren Familienangehörige, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere Arbeitslosengeld II.

Weitere Auskünfte gibt: Zweigstelle Bonn, Sascha Krieger, Telefon: (01888) 644-8159 oder -8953, E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

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