Jeder fünfte Ausbildungsvertrag wird vor der Prüfung aufgelöst

Das Statistische Bundesamt erwartet, dass 22% der im vergangenen Jahr neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge vor der Abschlussprüfung aufgelöst werden. 2003 wurden insgesamt 133 500 Verträge vorzeitig aufgelöst, im Jahr zuvor waren es noch 151 400 gewesen, also 13% mehr.

Überdurchschnittlich oft aufgelöst wurden Ausbildungsverträge im Handwerk. Von den dort im Jahr 2003 abgeschlossenen Verträgen ist zu erwarten, dass 27% vor der Prüfung aufgelöst werden. Es folgen die Freien Berufe und die Hauswirtschaft mit jeweils 25%. Allerdings ging im Handwerk die absolute Zahl der vorzeitigen Auflösungen 2003 gegenüber dem Vorjahr auch am stärksten zurück. Den geringsten Anteil vorzeitig aufgelöster Ausbil­dungsverträge gibt es im „Öffentlichen Dienst“: Von den dort im vergangenen Jahr abgeschlos­senen Verträgen dürften nur 7% vor der Prüfung enden.

Vorzeitige Vertragsauflösungen können auf persönliche Gründe oder auf Änderungen im rechtlichen Status des Ausbildungsbetriebes zurückzuführen sein, etwa Fusion, Verlagerung oder Insolvenz. Eine vorzeitige Auflösung ist nicht gleichzusetzen mit einem Abbruch der Ausbildung. Untersuchungen haben gezeigt, dass mehr als ein Drittel dieser Jugendlichen im Anschluss eine neue Ausbildung in einem anderen Betrieb oder einem anderen Beruf beginnt.

Weitere Auskünfte gibt: Marianne Renz, Tel.: 0611-75-4141, E-Mail: berufsbildungsstatistik@destatis.de

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Marianne Renz Statistisches Bundesamt

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