Befristete Beschäftigung in Europa eher die Ausnahme

In der Europäischen Union (EU) hatten im Frühjahr 2003 12,8% aller abhängig Beschäftigten einen befristeten Arbeitsvertrag; dieser Anteil ist genauso hoch wie fünf Jahre zuvor. In Deutschland lag die Zahl der befristet Beschäftigten nach An­gaben des Statistischen Bundesamtes 2003 bei 12,2% und somit knapp unter dem Durchschnitt der 25 EU-Staaten.

Die Spannweite des Anteils befristeter Beschäftigung innerhalb der EU ist sehr groß: Sie reicht von 3,0% in Estland bis hin zu 30,6% in Spanien. Gründe für diese Unterschiede sind in erster Linie historisch unterschiedlich gewachsene Beschäftigungskulturen und Arbeitsmarktpolitiken. So sind in Spanien befristete Arbeitsverträge sehr verbreitet, weil sie für die Arbeitgeber ein legales Mittel darstellen, den relativ strikten Kündigungs­schutz zu umgehen.

In kaum einem Land der EU hat der Anteil befristeter Beschäftigter innerhalb der letzten fünf Jahre wesentlich zugenommen. Eine Ausnahme stellt Polen dar, dessen Anteil von 5,2% im Jahr 1998 stetig gestiegen ist auf 18,9% im Jahr 2003.

Befristete Arbeitsverträge sind vor allem unter jüngeren Beschäftigten verbreitet. So hatten im Frühjahr 2003 EU-weit 37,0% der 15- bis 24-jährigen Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag, während dies nur auf 10,5% der 25- bis 49-Jährigen und auf 5,9% der 50- bis 64-Jährigen zutraf. Aber auch in der jüngsten Altersgruppe lässt sich in den letzten Jahren keine signifikante Zu- oder Abnahme des Anteils befristeter Beschäftigungsverhältnisse beobachten.

Die hier vorgestellten Ergebnisse stammen aus der europäischen Arbeits­kräfteerhebung, die in allen Mitglieds­staaten mindestens einmal jährlich in vergleichbarer Weise durchgeführt wird. Die Arbeitskräfteerhebung misst Erwerbstätigkeit und Erwerbslosig­keit nach dem Konzept der Inter­nationalen Arbeitsorganisation (ILO), das auf Grund seiner großen Verbreitung und seiner Unabhängigkeit von nationalen Regelungen besonders gut für internationale Vergleiche der Erwerbsbeteiligung geeignet ist. Als abhängig beschäftigt im Sinne dieses Kon­zeptes gilt, wer über 15 Jahre alt ist und in einem Arbeitsverhältnis mit mindestens einer Stunde geleisteter Arbeitszeit je Woche steht.

Mit Einführung der neuen ILO-Arbeitsmarktstatistik, für die jeden Monat 30 000 Per­sonen im erwerbsfähigen Alter in einer Telefonstichprobe befragt werden, wird das Statistische Bundesamt ab 2005 monatlich aktuelle Arbeitsmarktdaten auf Basis dieses international vergleichbaren Konzeptes veröffentlichen. Detaillierte Informationen zu der Erhebung „Arbeitsmarkt in Deutschland“ sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Weitere Ergebnisse zeigt die Tabelle: Anteil Beschäftigter mit einem befristeten Arbeitsvertrag an allen Beschäftigten

Weitere Auskünfte gibt: Dominik Asef, Tel. 0611-75-3485, E-Mail: dominik.asef@destatis.de

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Dominik Asef Statistisches Bundesamt

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