Statistik-Entlastung für Bus- und Bahnunternehmen

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verkehrsstatistik zum 1. Januar 2004 eine beträchtliche Entlastung von Berichtspflichten für Unternehmen des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs und des Personen-Nahverkehrs der Eisenbahnen verbunden.

In die bisherige vierteljährliche Statistik des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (Busse, Straßen-, Stadt-, U-Bahnen) waren rund 2 400 größere Unternehmen einbezogen. Seit Jahresbeginn werden hier nur noch rund 850 Unternehmen berücksichtigt, die mindestens 250 000 Fahrgäste im Jahr befördern. Damit werden knapp zwei Drittel der bisher meldenden „größeren“ Unternehmen aus der vierteljährlichen Berichtspflicht entlassen. Zudem reduziert sich für die Unternehmen der Fragenkatalog. Auch für die ca. 70 Unternehmen des Eisenbahnnahverkehrs ergeben sich beträchtliche Entlastungen.

Eine Jahreserhebung wurde bisher als Vollerhebung bei 6 500 Unternehmen dieses Wirtschaftsbereichs durchgeführt. In Zukunft werden alle größeren Unternehmen mit mindestens 250 000 Fahrgästen im Jahr in die jährliche Erhebung einbezogen; bei den kleineren Unternehmen erfolgt die Durchführung dagegen als Stichprobe, in die ca. 1 000 bis 1 500 Unternehmen einbezogen werden. Damit werden 60 bis 70% der bisher meldenden Unternehmen von den jährlichen Auskunftspflichten vollständig entlastet.

Um einen Gesamtüberblick über den Wirtschaftsbereich zu erhalten, werden künftig alle Unternehmen in fünfjährlichem Abstand befragt; gleichzeitig dient diese Erhebung auch als Auswahl- und Hochrechnungsgrundlage für die vierteljährliche und die jährliche Erhebung, so dass für alle Jahre belastbare Ergebnisse für die Gesamtheit der Unternehmen zur Verfügung stehen.

Weitere Auskünfte erteilt: Uwe Reim, Tel. 0611-75-2210, E-Mail: uwe.reim@destatis.de

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Uwe Reim Statistisches Bundesamt

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