Altersteilzeit im öffentlichen Dienst weiter gefragt

Im öffentlichen Dienst hatten Mitte 2002 nach vorläufigen Ergebnissen der Statistik über den Personalstand im öffentlichen Dienst 132 000 Beschäftigte von der gesetzlich bzw. tarifvertraglich geregelten Möglichkeit einer Altersteilzeitbeschäftigung Gebrauch gemacht; das waren etwa 40 % mehr als Mitte 2001. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren von den Beschäftigten in Altersteilzeit 41 000 Beamte (einschl. Richter), 74 000 Angestellte und 17 000 Arbeiter.

Gegenüber dem Vorjahr gab es über 60% mehr Beamte in Altersteilzeit, wobei vor allem Beamte der Länder (+ 78%) und der Kommunen (+ 59%) für den hohen Zuwachs sorgten. Die Zahl der Bundesbeamten in Altersteilzeit stieg dagegen nur um 26%. Diese unterschiedliche Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass die Länder Altersteilzeit zeitversetzt oder gar nicht bzw. rechtlich anders geregelt haben. Die unterschiedliche Regelung und Genehmigungspraxis der Altersteilzeit für Beamte beim Bund und in den Ländern zeigt sich auch in der unterschiedlichen Inanspruchnahme der Altersteilzeit: Während beim Bund 26% der Beamten im Alter von 55 Jahren oder älter die Altersteilzeitregelung nutzten, waren es bei den Ländern und Kommunen jeweils nur 13%.

Die Zahl der Angestellten in Altersteilzeit stieg gegenüber dem Vorjahr um 35% und die der Arbeiter um 19%. Hier gilt für das gesamte Bundesgebiet eine einheitliche tarifvertragliche Regelung. Von den Angestellten und Arbeitern im Alter von 55 Jahren oder älter haben beim Bund jeweils rund ein Viertel Altersteilzeit beantragt, bei den Ländern 22% der Angestellten bzw. 16% der Arbeiter und bei den Kommunen ebenfalls 22% der Angestellten bzw. 12% der Arbeiter.

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