Mit importierten Arzneimitteln können jährlich 450 Mio. EURO eingespart werden

Aktuelle Untersuchung zeigt: Bisher wird nur ein Fünftel der Möglichkeiten genutzt

Durch reimportierte Arzneimittel haben die Gesetzlichen Krankenkassen in der ersten Hälfte dieses Jahres 56 Mio. EURO Ausgaben eingespart. Das ist jedoch nur ein kleiner Teil der insgesamt in diesem Bereich bestehenden Reserven. Aktuelle Berechnungen des haben ergeben, dass sich auf das Gesamtjahr hochgerechnet weitere 340 Mio. EURO einsparen ließen. Im ersten Halbjahr 2002 sind diese Produkte lediglich in 19,5 % der möglichen Fälle in der Apotheke abgegeben worden.

Die in letzter Zeit von der Pharma-Presse aufgestellte Behauptung, die Reimporteure erhöhten im Windschatten der gesetzlichen Abgabepflicht durch Preiserhöhungen ihre Profitmargen, ist mit der jetzt vorliegenden Untersuchung eindeutig widerlegt: Zum Stichtag 1. September 2002 lag der Preis des jeweils günstigsten Reimportpräparats um durchschnittlich 9,95 % unter dem seines originalverpackten Pendants, während es ein Jahr zuvor mit 10,24 % fast genau derselbe Wert gewesen ist. Fazit: Abgabe von Reimporten ist unverändert wirtschaftlich, entlastet die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch für den Patienten kann die Abgabe eines Reimportes attraktiv sein, der Preisunterschied kann bei gängigen Präparaten 40 % oder mehr betragen. Bestes Beispiel: die Pille zur Empfängnisverhütung. Spitzenreiter ist hier das Präparat Stediril D, das als Original 41,26 EURO kostet, in der Wissenschaftliches Institut der AOK preiswertesten Version jedoch nur 18,78 EURO, also weniger als die Hälfte. Solche Produkte zeigen, dass der Patient unmittelbar von der Preiskonkurrenz profitieren kann: Oft werden diese Arzneimittel vom Patienten selbst bezahlt, in anderen Fällen kann er zumindest seinen Zuzahlungsbetrag reduzieren, wenn er in der Apotheke ausdrücklich nach einem Reimport fragt.

Als Reimporte werden Arzneimittel bezeichnet, die von darauf spezialisierten Firmen im Ausland aufgekauft, gemäß deutschem Recht umverpackt und anschließend in Deutschland ganz ordnungsgemäß vertrieben werden. Für die Patienten ergibt sich dadurch kein Unterschied, sie erhalten das Originalprodukt einschließlich einer deutschen Packungsbeilage – nur die Verpackung kann etwas anders aussehen. Entscheidend ist, dass diese Medikamente von Markenherstellern produziert worden sind, die ihre Produkte hierzulande unter eigenem Namen ebenfalls anbieten. Die Hersteller verlangen auf dem deutschen Markt häufig jedoch Preise, die im europäischen Vergleich sehr hoch liegen. Im Ausland bieten sie ihre Produkte deutlich günstiger an. Diese Preisunterschiede im gemeinsamen europäischen Markt nutzen die Reimporteure dazu, exakt dieselben Präparate auch bei uns preiswerter anzubieten.

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